PresseKat - Individualbeiträge der Targobank sind unerlaubte Kreditgebühren

Individualbeiträge der Targobank sind unerlaubte Kreditgebühren

ID: 1474001

Banken sind Wirtschaftsunternehmen und müssen Geld verdienen. Das ist in Ordnung. Doch nicht jede unternehmerische Kreativität führt zum Ziel.

(firmenpresse) - So musste sich die Targobank vom Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf belehren lassen, dass sie auch für die Bearbeitung ihrer "Individualkredite" keine "Individualbeiträge" verlangen darf. Egal, wie die Bank diese Gebühren auch bezeichne: Sie bleiben jedenfalls, was sie in der Sache sind, nämlich Gebühren für die Sachbearbeitung bei der Beantragung eines Kredits. Und solche Kreditbearbeitungsgebühren habe der Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt (OLG Düsseldorf, Urteil v. 28.4.2016, Az. I-6 U 152/15).

Hintergrund war, dass die Targobank, wie die meisten anderen Banken auch, in der Vergangenheit Kreditbearbeitungsgebühren berechnet hatte und sich infolge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof veranlasst glaubte, ihr Gebührensystem neu zu gestalten.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte die Targobank dann verklagt, nachdem diese ihre ursprünglich verlangten Kreditsachbearbeitungsgebühren in "Individualbeiträge" umgetauft hatte.
Wenn Banken Kredite anbieten, dürfen Sie nämlich den damit verbundenen Arbeitsaufwand nicht gesondert in Rechnung stellen. Ihr Arbeitsaufwand werde allein damit abgegolten, dass der Kunde für den Kredit Zinsen zahle. Müsste der Bankkunde auch noch Gebühren bezahlen, wäre dies im Grunde so, als würde der Supermarkt dem Kunden dafür, dass die Mitarbeiter Obst und Gemüse in die Regale einräumen, über den reinen Kaufpreis hinaus zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr berechnen.

Die Targobank hatte nach dem Verbot der "Kreditbearbeitungsgebühren" durch den Bundesgerichtshof ihre Strategie geändert. Sie bot über den Basiskredit hinaus sogenannte Individualkredite an. Die Bezeichnung "individual" begründete sie damit, dass sie dem Kunden Sondertilgungsrechte, Zahlungspausen, ein verlängertes Widerrufsrecht oder kostenfreie Änderungen der Ratenzahlungen einräumte. Für diese Sonderleistungen verlangte sie dann individuelle Beiträge und sah sich damit im Recht.




Die Schutzgemeinschaft der Bankkunden sah darin nichts anderes als die Umgehung der verbotenen Kreditgebühren. Das Landgericht Düsseldorf beanstandete dann auch, dass nicht erkennbar sei, welche Leistungen die Gebühren genau abdecken. Sie erscheinen genau wie Kreditbearbeitungsgebühren als laufzeitunabhängige Entgelte und benachteilige den Bankkunden in unangemessener Weise.

Auch das Landgericht Mönchengladbach bestätigte diese Einschätzung (Urteil v. 9.9.2015, Az. 2 S 29/15). Da die Bank die Revision vor dem Bundesgerichtshof in diesem Verfahren zurückgenommen hatte, ist das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach rechtskräftig. Umgekehrt gaben die Landgerichte Stuttgart, Aachen und Mainz wiederum der Targobank Recht.

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das das vorausgehende Urteil des Landgerichts Düsseldorf bestätigte, hat die Targobank jedoch Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, der in diesem Fall abschließend über den Rechtsstaat entscheiden muss. Das Urteil des OLG Düsseldorf ist damit noch nicht rechtskräftig. Da die Rechtsprechung der Gerichte widersprüchlich und damit nicht einheitlich ist, hat der Bundesgerichtshof die Revision auch zugelassen und wird aller Voraussicht nach eine abschließende, für alle Beteiligten verbindliche Entscheidung treffen.
Soweit Kunden von der Targobank bereits bezahlte Individualbeiträge zurückfordern, haben sie offenbar teilweise Erfolg. Gegebenenfalls sollten Sie sich an den Ombudsmann beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin wenden und sich dort beschweren. Das Verfahren ist kostenfrei.
Auch sollten Sie die Verjährung im Auge behalten. Sofern Sie im Jahre 2013 Gebühren für die Kreditbearbeitung bezahlt haben, verjähren Ihre Forderungen auf Erstattung dieser Gebühren Ende des Jahres 2016. Um die Verjährung zu unterbrechen, sollten Sie also die im Jahre 2013 eventuell gezahlten Beiträge noch in diesem Jahr schriftlich zurückfordern und notfalls gerichtlich geltend machen, soweit keine Erstattung der gezahlten Gebühren erfolgt.

In von mir vertretenen Fällen hat die Targobank mittlerweile eingelenkt und die gezahlten Individualbeiträge erstattet.

Sofern Sie bei der Rückforderung Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.www.p-konto.de

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Datum: 30.03.2017 - 14:30 Uhr
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