(ots) - Zur geplanten Neuregelung des Mutterschutzgesetzes
erklärt SoVD-Frauensprecherin Edda Schliepack:
"Das Mutterschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1952. Seither haben
sich die Gesellschaft und insbesondere die Arbeitswelt tiefgreifend
verändert. Deshalb ist eine Reform überfällig. Schutzrechte müssen
auch für behinderte Arbeitnehmerinnen gelten - so lautet unsere
Forderung. Daher ist es richtig, das Gesetz auch auf Werkstätten für
Menschen mit Behinderungen auszuweiten. Allerdings muss diese
Verbesserung die Betroffenen tatsächlich erreichen. Und hier stehen
die Werkstätten in der Pflicht. Sie müssen schwangere und stillende
Frauen mit Behinderung barrierefrei über ihre Rechte informieren."
#liebernichtarmdran
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