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ARD-Kontraste: Berliner LKA-Beamte forderten erfolglos Fortsetzung der Observation von Anis Amri / Polizeiinterne Dokumente widersprechen bisheriger Darstellung

ID: 1474200

(ots) - Entgegen den Aussagen der Berliner Polizei und der
Innenverwaltung hielten Beamte des Landeskriminalamts Anis Amri noch
im Juli und August 2016 für ein Sicherheitsrisiko.

Sie begründeten damit die Notwendigkeit einer weiteren Observation
des späteren Attentäters.

Die Observation von Anis Amri durch die Berliner Polizei war am
15. Juni 2016 eingestellt worden. Laut Dokumenten, die dem
ARD-Politikmagazin KONTRASTE vorliegen, forderten LKA-Beamte bereits
Ende Juni, Amri weiterhin zu observieren. In einem sogenannten
"Sachstandsbericht" des LKA heißt es, dass das "Gefahrenpotential"
Amris durch seinen Umgang mit radikalen Salafisten gefördert werden
könne. Überdies habe Amri dauernd seine Wohnung gewechselt und
verhalte sich "weiterhin konspirativ". Er versuche, in
Telefongesprächen "gezielt Fehlinformationen in Bezug auf seinen
Standort zu verbreiten". Die vorliegenden Dokumente widersprechen
damit zahlreichen Aussagen von Innenverwaltung und Polizei, wonach
Amri wegen seines angeblichen Abdriftens in die Drogen- und
Kleinkriminalität als nicht mehr so gefährlich eingeschätzt wurde.
Aufgrund der Einschätzung der Beamten forderte das LKA Berlin Ende
Juni 2016 die die weitere Observation von Amri. Diese wurden vom
Amtsgericht Tiergarten genehmigt. Trotzdem beschränkte sich das LKA
auf die Ãœberwachung von Amris Telekommunikation. Am 19. August 2016
wiederholten die Beamten in einem neuen Sachstandsbericht ihre
Befürchtungen. Darin heißt es, dass bei Amri und seinem Umfeld "eine
gruppendynamische Steigerung des Gewaltpotentials erkennbar" sei.

In einer ersten Stellungnahme teilte die Berliner Polizei mit, sie
halte an den bisher gemachten Aussagen zur Gefährlichkeit Amris fest.
Auf welcher fachlichen Grundlage die Formulierungen der Kollegen
zustande gekommen sei und welcher Wortlaut im konkreten Fall




Verwendung gefunden habe, sei gegenwärtig "Gegenstand der
Ermittlungen, die hier in der Behörde geführt werden."



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Datum: 30.03.2017 - 18:07 Uhr
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