(ots) - Deutsche Umwelthilfe bedauert Scheitern des
Gebäudeenergiegesetzes - Bundesregierung vertagt wichtige
Weichenstellung für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte zum 1. Januar 2018 in Kraft
treten. Nachdem das Gesetz seit Wochen vor allem von Abgeordneten der
Unionsfraktion blockiert wurde, scheiterte es nun am Mittwochabend
(29.3.3017) in der Sitzung des Koalitionsausschusses und ist somit
für diese Legislatur gestorben. Das GEG sollte das
Energieeinspargesetz samt der Energieeinsparverordnung und das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu einem einheitlichen Regelwerk
zusammenführen und den "Niedrigstenergiegebäudestandard" für
öffentliche Gebäude ab 2019 definieren. Durch das Scheitern wird eine
zentrale Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie nicht mehr in dieser
Legislaturperiode umgesetzt. Dazu Barbara Metz, Stellvertretende
Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Mit dem Scheitern des GEG werden die zwingend erforderliche
Steigerung der Energieeffizienz und eine Energiewende im
Gebäudebereich weiter ausgebremst. Eine Zusammenfassung und
Fortschreibung der verschiedenen Verordnungen und Gesetze im GEG
hätte wichtige Signale für Kommunen, Verbraucher und Investoren
gleichermaßen gesendet. Anstatt die Schlüsselrolle von Gebäuden im
Klimaschutz endlich mit Handeln zu untermauern, kuscht die
Bundesregierung vor einigen Unionsabgeordneten, die eine
Vorfestlegung für den noch zu definierenden Effizienzstandard im
privaten Neubau fürchten und an der Vereinbarkeit von Klimaschutz und
bezahlbarem Wohnraum zweifeln. Die Forderung der Unionsfraktion nach
einem noch weniger ambitionierten Standard ist völlig haltlos, da
dieser weder den nötigen Treibhausgaseinsparungen noch einer
Vorbildfunktion des Bundes gerecht werden würde. Ein neuer Anlauf für
das Gesetz muss nach der Bundestagswahl dringend dafür genutzt
werden, im Sinne des Klimaschutzes nachzubessern und den
Effizienzstandard für öffentliche Gebäude konsequent anzuheben."
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