(ots) - Architektur- und Ingenieurbüros in Deutschland
müssen fortan umdenken: Die Pläne der Bundesregierung, Verbrauchern
bei ihren Bauvorhaben mehr Rechte und Freiheiten einzuräumen, haben
am Freitag, den 31. März, erfolgreich den Bundesrat passiert. Damit
erhält das Bauvertragsrecht erstmals Einzug in das Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB). Neben mehr Rechtssicherheit und -klarheit erwartet
die Verbraucher damit ab dem 01. Januar 2018 vor allem auch mehr
Transparenz hinsichtlich Vorschriften und Verträgen. Für viele
Planungsbüros bedeutet das neue Bauvertragsrecht hingegen eine große
Umstellung.
Viel zu tun: Befragung zeigt Verbesserungspotenzial bei
Planungsbüros auf
Eine Befragung des Qualitätsverbunds Planer am Bau unter 104 zu
diesem Zeitpunkt noch nicht zertifizierten Planungsbüros hat ergeben,
dass es großes Verbesserungspotenzial bei den Planungsbüros gibt.
Ergebnisse waren unter anderem, dass bisher 54 Prozent der
Architektur- und Ingenieurbüros bei ihrer Strategie die Erwartungen
ihrer Kunden nicht berücksichtigen und mehr als 50 Prozent keine
definierten Abläufe zur Erfassung der Kundenerwartungen aufweisen.
Auch Schulungen zur Kundenorientierung werden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern lediglich in 14 Prozent der Fälle angeboten. In Sachen
Reklamation gibt es ebenfalls deutliche Mängel. So verfügen über 90
Prozent der Planungsbüros über kein dokumentiertes
Reklamationsmanagement und sogar 95 Prozent dokumentieren ihre Fehler
gar nicht. "Durch ein fehlendes Reklamationsmanagement in vielen
Büros gab es bisher kaum Chancen auf Verbesserung und zukünftige
Fehlervermeidung", erklärt Dr.-Ing. Knut Marhold von Planer am Bau.
Gemeinsam mit Dr.-Ing. E. Rüdiger Weng gründete Marhold den
Qualitätsverbund Planer am Bau, um Architektur- und Ingenieurbüros in
Deutschland über das formale Qualitätsmanagement hinaus, die
Möglichkeit zur Optimierung ihrer Bürostrukturen sowie die Chance
einer branchenspezifischen Zertifizierung zu eröffnen.
Stärkere Kundenorientierung und mehr Planungssicherheit
Des einen Leid ist des anderen Freud: Im Gegensatz zu den
bauausführenden sowie planenden Unternehmen können sich Deutschlands
Bauherrinnen und Bauherren über das neue Bauvertragsrecht freuen.
Konkret bedeuten die Änderungen unter anderem, dass sie zukünftig das
Recht eingeräumt bekommen, ihren Bauvertrag mit dem Bauunternehmen
zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Außerdem sorgen neue
Regelungen dafür, dass kurzfristige Änderungswünsche der Bauherren in
Zukunft besser Berücksichtigung finden. Des Weiteren sind
Bauunternehmen fortan in der Pflicht, den Verbrauchern vor
Vertragsabschluss einen Überblick über die angebotene Leistung zu
geben, damit diese Angebote besser vergleichen können. Und auch in
Sachen Termine und Fristen gibt es Neuerungen. Damit Verbraucher in
Zukunft mehr Planungssicherheit haben und sich auf Fristen der
Unternehmen und Planungsbüros verlassen können, müssen Bauverträge
künftig Angaben zur Fertigstellung enthalten. Die Bauunternehmen,
aber auch Architektur- und Ingenieurbüros in Deutschland haben
infolgedessen zukünftig alle Hände voll zu tun. Um den neuen
Gesetzesänderungen gerecht zu werden, müssen sich viele von ihnen
umstellen und die veränderten Bedingungen und Anforderungen neu in
den Arbeitsalltag integrieren.
Pressekontakt:
QualitätsVerbund Planer am Bau
Dr.-Ing. Knut Marhold
Tel. 07164 1498350
km(at)planer-am-bau.de
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73105 Dürnau
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