Der Gesamtbetrag aller Gebühren entscheidet über den Gewinn der Police
(firmenpresse) - Durch eine fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung bekommt der Sparer Zugang zu einem hochinteressanten Investment. Ein renommierter Vermögensverwalter betreut das Investment, auf welches der Privatanleger üblicherweise keinen Zugriff hat und das eigentlich nur institutionellen Anlegern zur Verfügung steht.
Soweit die Intention. Nun folgt der schwierigste Teil: Die Auswahl der Police. Achten Sie bei Ihrer Wahl nicht nur auf die jeweilige Fonds-Performance, sondern richten Sie ihre Aufmerksamkeit auch auf die Gebühren.
Die Gebühren fallen auf mehreren Ebenen an: Einerseits für den Abschluss und die Administration der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung, sowie beim Management durch den Vermögensverwalter. Die Gebühren werden aus den Sparbeiträgen gezahlt und reduzieren den zur Verfügung stehenden Anlagebetrag. Jeder Versicherer legt den Wert der Gebühren selber fest. Dass dieser Umstand zu großen Unterschieden zwischen den einzelnen Gesellschaften führt, liegt auf der Hand.
Es gibt eine recht unkomplizierte und sichere Methode, die Höhe der Gebühren der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu eruieren. Fragen sie nach der Null-Linie einer Performance-Berechnung mit einer erwarteten Rendite von null Prozent zum Ende der Laufzeit.
Dazu ein Beispiel: Sie ersparen monatlich 200 Euro über 25 Jahre bei einer Fonds-Performance von null Prozent. Ihr deponiertes Kapital beträgt 60.000 Euro. Eine Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft ergibt, dass Sie nach 25 Jahren einen Wert von 51.000 Euro ausgezahlt bekommen. Dann rechnen Sie wieder zurück: 51.000 Euro dividiert durch 25 Jahre, dividiert durch 12 Monate. Das ergibt eine Summe von 170 Euro – Ihr tatsächlicher Sparbeitrag. Eingezahlt haben Sie pro Monat 200 Euro. Abzüglich der 170 Euro ergibt das eine monatliche Gebühr von 30 Euro bzw. 15%.
Kurz und bündig bedeutet dies: Je höher der Sparwert des Anlegers, desto höher die Anlagesumme als Basis für spätere Gewinne durch den Vermögensverwalter. Die Gebühren sollten bei der Auswahl der fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherung nicht das alleinige Kriterium sein, jedoch auch nicht vernachlässigt werden.
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