(ots) - Verpackungsgesetz liefert keinen Beitrag zur
Abfallvermeidung - Festgelegte Mehrwegquote ist unverbindlich -
Antrag aus dem Umweltausschuss des Bundestages zu rechtlichen
Maßnahmen bei einer dauerhaften Unterschreitung der Mehrwegquote
wurde auf Druck der Einwegindustrie nicht berücksichtigt - Einführung
einer bundesweiten Wertstofftonne gescheitert - Ordnungsrecht absurd:
Handel und Verpackungshersteller sollen sich zukünftig selbst
kontrollieren
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt das am 30. März 2017 im
Bundestag beschlossene Verpackungsgesetz ab und fordert die
Bundesländer auf, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen, um das
Gesetz an entscheidenden Stellen nachzubessern. Ziel der ursprünglich
als Wertstoffgesetz gestarteten Gesetzesinitiative war es,
Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Sammlung von Verpackungen aus
Plastik und Metall auf stoffgleiche Produkte auszuweiten und
betrügerischen Verpackungsherstellern durch eine bessere Kontrolle
das Handwerk zu legen. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe
(DUH) trägt das nun im Bundestag beschlossene Gesetz nicht zur
Erreichung der genannten Ziele bei.
Das Gegenteil ist der Fall: bis zuletzt wollte
Bundesumweltministerin Hendricks die Mehrwegquote für
Getränkeverpackungen ersatzlos streichen und sah die Zukunft im
Recycling von Milliarden Einweg-Plastikflaschen. Nur durch massiven
Druck der DUH, hunderter Mehrwegabfüller, Getränkefachhändler,
Logistiker und Gewerkschaften konnte in letzter Minute eine
Wiederaufnahme der Mehrwegzielquote in das Gesetz erreicht werden,
obwohl diese nur einen unverbindlichen Charakter hat.
"Der Vorschlag aus dem Umweltausschuss des Bundestages rechtliche
Maßnahmen zu entwickeln, falls die gesetzliche Mehrwegquote von 70
Prozent drei Jahre nach deren Inkrafttreten noch nicht erreicht wird,
wurde im letzten Moment gestrichen. Damit wurde der Mehrwegquote die
Verbindlichkeit genommen. So hat sie einen rein appellativen
Charakter. Für den Fall der dauerhaften Unterschreitung der Quote
sind keine ordnungspolitischen Maßnahmen vorgesehen. Das ist jedoch
notwendig, wenn beispielsweise Discounter nicht dazu bereit sind
Mehrwegflaschen anzubieten und sie an die gesamtgesellschaftliche
Aufgabe des Umweltschutzes herangeführt werden müssen", sagt der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Doch auch die dringend notwendige Kennzeichnung von Einweg und
Mehrweg auf dem Produkt fand trotz klarem Votum des Bundesrats keinen
Eingang in das Gesetz. "Das gestern beschlossene Verpackungsgesetz
ist in dieser Form nicht geeignet, an den Verkaufsregalen für mehr
Transparenz zu sorgen und deutlich zu machen, ob Mehrweg- oder
Einwegflaschen gekauft werden. Discountern wie Aldi und Lidl, die
ausschließlich auf Einweg setzen, wird es ermöglicht, mit nur einem
einzigen Hinweisschild einen ganzen Supermarkt zu kennzeichnen.
Dadurch wird eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung von
Getränkeverpackungen komplett ausgehebelt", erklärt der DUH-Leiter
für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Die DUH fordert eine
Kennzeichnung auf der Verpackung mit dem Wort Einweg oder Mehrweg.
Mit Blick auf die zukünftige Verpackungsentwicklung gibt es im
Gesetz keine ausreichenden Impulse dahingehend, dass weniger
Verpackungen hergestellt und Ressourcen eingespart werden. Dabei ist
genau dies notwendig. Denn Deutschland ist mit 218 Kilogramm pro Kopf
und Jahr europäischer Spitzenreiter beim Anfall von
Verpackungsabfällen. Ohne rechtliche Vorgaben, wie beispielsweise
einer Ressourcenabgabe, wird das Inverkehrbringen von Verpackungen
nicht deutlich teurer werden. Somit bestehen keine ausreichenden
ökonomischen Anreize weniger Verpackungen einzusetzen.
Die ursprünglich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD
vereinbarte Einführung einer bundesweiten Wertstofftonne und die
Ausweitung der Sammlung von Verpackungen auf Produkte aus Kunststoff
und Metall sind gescheitert. "Bratpfannen und Plastikspielzeug werden
weiterhin in der Verbrennung landen und pro Jahr mehr als 400.000
Tonnen Wertstoffe verloren gehen. Das beschlossene Verpackungsgesetz
ist ein Bruch des Koalitionsvertrages und Ausdruck einer verfehlten
und ambitionslosen Umweltpolitik", kritisiert Fischer.
Für besonders bedenklich halten die DUH, der Bundesrat und auch
das Bundeskartellamt die Kontrolle über die Lizenzierung von
Verpackungen der Industrie und dem Handel zu übertragen. "Eine
'Zentrale Stelle' mit Register- und Kontrollfunktion zur
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung von
Verkaufsverpackungen muss unter staatlicher Kontrolle bleiben.
Ansonsten droht ein unkontrollierbares Interessensgeflecht von
Verpackungsherstellern, Händlern und Entsorgern, das zu Lasten der
Verbraucher geht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Umweltministerin
Hendricks die warnenden Worte des Bundeskartellamts und dessen
Empfehlung einer neutralen und staatlichen Organisation zur
Überwachung der Lizenzierung von Verkaufsverpackungen übergeht.
Einmal mehr setzt die Ministerin auf zweifelhafte Deals mit der
Wirtschaft, anstatt auf staatliches Ordnungsrecht zu setzen", sagt
Jürgen Resch.
Mehr Informationen: http://www.duh.de/projekte/wertstoffgesetz/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de
DUH-Pressestelle
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