(ots) - Das vom Finanzministerium in Auftrag gegebene
Gutachten weist aus, dass das Durchrechnen von Teilen des
CDU-Wahlprogramms durch das Finanzministerium rechtmäßig gewesen sei.
Das hat die Landesregierung gestern gegenüber Pressevertretern
mitgeteilt. Die Piraten wollen, dass dieses Rechtsgutachten nun auch
veröffentlicht wird.
Gerd Rainer Weber, Landesvorsitzender der Piraten, möchte dadurch
erreichen, dass sich Interessierte transparent selbst einen Einblick
verschaffen können, welche Bewertungsmaßstäbe zugrunde gelegt wurden
und durch welche Normen und Annahmen der Gutachter zu diesem Ergebnis
kam:
"Es ist schon interessant, dass nun verkündet wurde, dass das
Ministerium auch im Wahlkampf Vorschläge von Parteien, die im Landtag
vertreten sind und eine Chance auf eine Regierungsbeteiligung haben,
auf ihre Finanzwirksamkeit und Finanzierbarkeit hin kostenlos
überprüft werden dürfen. Allein dadurch wird der Kreis der
Antragsteller schon deutlich verkleinert. In den ursprünglichen
Ausführungen zur Rechtfertigung des Finanzministeriums war noch von
Parteien und gesellschaftlich relevanten Gruppen die Rede. Und wer
legt dann fest, wer antragsberechtigt ist?
Meinungsforschungsinstitute und Parteien, die sich im Vorfeld der
Wahl schon über Koalitionsmöglichkeiten abstimmen? Alleine die starke
Beschränkung des Kreises der Antragsteller erscheint schon überaus
fraglich, zumal allen politischen Mitbewerbern im Vorfeld der Wahl
die Inanspruchnahme dieses Services verweigert wurde mit der
Begründung, dass sich das Vorgehen zu Zeit in einer rechtlichen
Prüfungsphase befinde. Bürger haben einen Anspruch darauf, dass das
8.000 Euro zuzüglich Steuern teure Gutachten für jedermann schnell
und einfach abrufbar veröffentlicht wird. Schließlich wurde auch
dieses Gutachten aus Steuermitteln finanziert. Nur durch eine
Veröffentlichung können Interessierte die rechtliche Bewertung selbst
nachvollziehen, überprüfen und kann gegebenenfalls auch ein
Gegengutachten in Auftrag gegeben werden, ob das Durchrechnen
tatsächlich rechtlich zulässig war oder nicht vielmehr eine
Wahlkampfhilfe unter den Parteifreunden Kramp-Karrenbauer und Toscani
darstellt."
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