PresseKat - Einer ging weg... / ...und schon war die Eigentümerversammlung beschlussunfähig (FOTO)

Einer ging weg... / ...und schon war die Eigentümerversammlung beschlussunfähig (FOTO)

ID: 1475324

(ots) -
Es ist gesetzlich genau festgelegt, wie viele Mitglieder einer
Eigentümergemeinschaft (bzw. Anteile) anwesend sein müssen, damit
Beschlüsse gefasst werden können. In der Regel wird das zu Beginn der
Sitzung festgestellt und bleibt bis zu deren Ende so. Doch im
konkreten Fall verließ ein Mitglied die laufende Versammlung und
stellte auf diese Weise, ohne dass es aufgefallen wäre, eine
Beschlussunfähigkeit her. Die Versammlung wurde fortgesetzt, unter
anderem entschied man in einer schon länger währenden Angelegenheit
der Tiefgaragensanierung. Der Betroffene focht die Beschlüsse später
an. Juristisch konnte man ihn nach Information des Infodienstes Recht
und Steuern der LBS wegen des Verlassens der Versammlung nicht zur
Rechenschaft ziehen. Dieses Verhalten sei nicht rechtsmissbräuchlich,
denn es gebe weder eine Verpflichtung für einen Eigentümer, überhaupt
zu erscheinen, noch eine Verpflichtung, die ganze Zeit dort
abzusitzen. (Landgericht Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen 14 S 6933/15
WEG)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel(at)dsgv.de

Original-Content von: Bundesgesch?ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Ostfrieslandkrimi Geparkte Möbel / Fiskus beteiligte sich nicht an einer Zwischenlagerung (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.04.2017 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1475324
Anzahl Zeichen: 1460

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Einer ging weg... / ...und schon war die Eigentümerversammlung beschlussunfähig (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-04-ev-beschlussfaehigkeit.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-04-ev-beschlussfaehigkeit.jpg