(ots) - Das Thema Altersversorgung wird für
Arbeitgeber durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz wesentlich
komplexer. Verschiedene Modelle werden künftig nebeneinander
existieren. Zum Teil müssen sie auf einzelne Mitarbeitergruppen
zugeschnitten werden. Das ist eines der Ergebnisse des Workshops für
Arbeitgeberverbände, den das Beratungsunternehmen Aon Hewitt jetzt in
Berlin veranstaltete. Daran nahmen Vertreter von 15 Verbänden teil,
deren Mitglieder insgesamt über 20 Millionen Arbeitnehmer
beschäftigen.
Was das Thema komplizierter macht: Je nach Mitarbeitergruppe
greifen zum Beispiel andere Fördermodelle. Die Unternehmen müssen
hier Vorgehensweisen entwickeln, die der individuellen Einkommens-
und Vertragssituation entsprechen. Der neue Förderbetrag für
arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung und die erhöhte Förderung
nach § 3 Nr. 63 EStG stehen nebeneinander und müssen miteinander
kombiniert werden. "Zusätzlich wird auch die Riester-Förderung
künftig wieder an Bedeutung in der betrieblichen Altersversorgung
gewinnen," erklärt dazu Dr. Rafael Krönung, Aktuar und Principal der
Aon Hewitt GmbH. "Dies tritt ein, wenn wie geplant die doppelte
Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Krankenversicherung
abgeschafft und die Zulagen erhöht werden."
Chancen für die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung
werden in Opting-Out-Modellen gesehen. Dabei werden alle Mitarbeiter
automatisch in ein Entgeltumwandlungsmodell zur Betriebsrente
aufgenommen, es sei denn, der einzelne Arbeitnehmer lehnt dies
explizit ab. Die Teilnehmer waren sich hierzu allerdings einig, dass
der Wegfall der Arbeitgeberhaftung eine wesentliche Voraussetzung für
die verpflichtende Einführung von Opting-Out-Modellen ist.
Die Vereinbarung von Opting-Out-Modellen sowie die Einführung von
reinen Beitragszusagen wird künftig Bestandteil von
Tarifverhandlungen sein. Die Experten der Arbeitgeberverbände
erwarten deshalb keine schnelle Umsetzung. "Das wird Zeit brauchen.
Mit ersten Vereinbarungen der Sozialpartner rechnen wir nicht vor
Mitte 2018", so Dr. Georg Thurnes, Chefaktuar bei Aon Hewitt.
"Zunächst muss die finale Fassung des Gesetzes stehen. Erst dann
können Details diskutiert werden." Bis dahin sind sowohl
interessierten Unternehmen als auch den Produktanbietern im Bereich
der reinen Beitragszusage die Hände gebunden. Ohne dass die
Tarifpartner die Voraussetzungen hierfür geschaffen haben, ist eine
Umsetzung nicht möglich.
Fest steht aus Sicht der Arbeitgeberverbände offenbar schon heute,
dass es bei der Umsetzung der reinen Beitragszusage auch keine
Garantien der externen Anbieter geben darf, zumindest dann, wenn die
reine Beitragszusage im Rahmen von Opting-Out-Modellen umgesetzt
wird. Ansonsten stünde der Arbeitgeber wieder zumindest in der
moralischen Mithaftung - beispielsweise dann, wenn ein Anbieter seine
Garantien nicht erfüllen kann.
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