(ots) - Urlauber, die mit dem Auto in Paris oder in London
unterwegs sind, müssen für die Einfahrt in die Umweltzonen zahlen.
Wer die Gebühr nicht entrichtet, riskiert teils erhebliche Bußgelder.
Der ADAC empfiehlt, die für Frankreich erforderliche Umweltplakette
Crit`Air mit großem zeitlichen Vorlauf zu buchen.
Seit Anfang April müssen auch Autofahrer aus Deutschland für
Fahrten in Paris eine Umweltplakette besitzen. Die Crit`Air benötigen
Pkw, die nach dem 31. Dezember 1996 erstmalig zugelassen wurden.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie Pkw behandelt. Wer ohne die
französische Plakette unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 68
Euro rechnen. Die Crit`Air kann nur online bestellt werden. Die
zeitlich unbegrenzte Vignette kostet 4,80 Euro und muss an der
Windschutzscheibe innen angebracht sein.
Nicht nur für die City von London ist eine Gebühr zu bezahlen,
sondern auch für die Umweltzone - "Low Emission Zone" (LEZ) genannt.
Sie umfasst den Großraum von London. Von der LEZ nicht betroffen sind
Pkw und Motorräder sowie Kleintransporter unter 1,205 Tonnen
Leergewicht.
Privat- oder Geschäftsfahrten mit dem eigenen Fahrzeug oder einem
Mietwagen sind gebührenpflichtig. Auch große Wohnmobile von 2,5 bis
3,5 Tonnen sind betroffen. Maßgeblich ist zudem, ob das Fahrzeug die
geforderten Abgasnormen erfüllt.
Vor der Einfahrt in die LEZ, die von Kameras überwacht wird,
müssen sich die Fahrzeuge registrieren lassen. Das kann bis zu zehn
Arbeitstage in Anspruch nehmen. Die Gebühr richtet sich nach dem
Fahrzeugtyp. Für ein Wohnmobil zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen beträgt
sie 100 Pfund. Wer ein Mietfahrzeug gebucht hat, sollte beim
Vermieter nachfragen, ob das Fahrzeug schon registriert worden ist.
Die Bußgelder können 500 Pfund betragen (etwa 600 Euro). Wird ein
Bußgeld nicht innerhalb von 28 Tagen nicht bezahlt, kann es sich bis
auf 1.500 Pfund (etwa 1.880 Euro) erhöhen.
Der ADAC weist darauf hin, dass Bußgelder aus dem Ausland nur vom
Bundesamt für Justiz vollstreckt werden dürfen. Bei fehlerhaften oder
offenkundig zu hohen Bußgeldbescheiden rät der Club, unverzüglich
Einspruch einzulegen und juristischen Beistand zu suchen. Für
Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Ein
von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in
Deutschland keine Auswirkung.
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