(ots) - Hamburg und Schleswig-Holstein können die erste
Phase des Verfahrens zum Verkauf ihrer Mehrheitsanteile an der HSH
Nordbank abhaken. Das Worst-Case-Szenario, das darin bestand, dass
kein Interessent ein unverbindliches Angebot abgibt, ist
ausgeblieben. Hätte ihnen die EU-Kommission als Folge eines
Beihilfeverfahrens die Veräußerung bis Ende Februar 2018 nicht
oktroyiert, sie wären kaum auf den Gedanken gekommen, ausgerechnet
jetzt, in Anbetracht der andauernden Nullzinsbedingungen und hohen
Regulierungsanforderungen, ihre von der Schifffahrtskrise gezeichnete
Landesbank anzubieten. Insofern ist die nach Fristablauf am
Wochenende bekundete Zufriedenheit der beiden Ländereigner über die
Resonanz im bisherigen Verkaufsverfahren, in der auch viel
Erleichterung mitschwingt, verständlich.
Seit 2012 ist es der Bank gelungen, in ruhigeres Fahrwasser
zurückzukehren und das Neugeschäft zu beleben. Im Rahmen der von der
EU-Kommission gesetzten Leitplanken hat sich das Institut so
aufstellen können, dass nun zumindest die Aussicht darauf besteht,
eine in einem Jahr drohende Abwicklung zu vermeiden und den absehbar
hohen Schaden für die beiden Ländereigner zu begrenzen.
Noch scheint es möglich, dass ein Käufer für die von Altlasten
weitgehend befreite HSH-Kernbank um die Ecke kommt - und sei es, dass
dieser aus weitergehenden Überlegungen einen Fuß in den deutschen
Markt bekommen will. Ein Selbstläufer ist der Verkauf der Kernbank,
die eine Eigenkapitalrendite von mehr als 10% in Aussicht stellt,
freilich nicht. Zudem muss die Abbaubank mit ihren Milliarden an
faulen Krediten einen Abnehmer finden. Die Aussichten, dass die
Kernbank wie gefordert einen Preis erzielt, der höher ist als eine
mögliche Mitgift für die Abbaubank, sind ungewiss. Aber es gibt sie
immerhin.
Und sollte der Verkauf schiefgehen? Dann würden die Karten neu
gemischt. Vor einer Abwicklung dürfte der Versuch stehen, einzelne
Teile der HSH zu versilbern. Die Nord/LB, die sich - ebenfalls hart
getroffen von der Schifffahrtskrise - gegen ein Gebot für die
Kernbank entschied, könnte günstiger an interessantes Geschäft
gelangen. Dass sie sich nicht am Bieterverfahren um die benachbarte
Schwesterbank beteiligt, ist angesichts der Probleme mit
Schiffsfinanzierungen im eigenen Haus nachvollziehbar. Die Abstinenz
ist aber auch als Indiz zu werten, dass man die Belastungen, die etwa
im Rahmen der Gewährträgerhaftung für HSH-Verbindlichkeiten auf
andere Teile des öffentlichen Bankenlagers wie die Sparkassen
zukommen könnten, aktuell für nicht zu gravierend hält.
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