Mit 1. März 2012 ist das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen", kurz ESUG, in Kraft getreten. Fünf Jahre später ist das Gesetz in der Praxis getestet.
(firmenpresse) - Fünf Jahre nach Einführung des "Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" lassen sich positive Zahlen erkennen. Seit dem 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen in Kraft. Das kurz genannte ESUG soll dazu beitragen, die Stigmatisierung des Begriffs der Insolvenz zu überwinden und durch die Anwendung der Eigenverwaltung eine zusätzliche Option in der Krise bieten.
"Der "typische" Betrieb in Eigenverwaltung hat laut Studie im Durchschnitt einen Umsatz von rund 6 Mio. Euro und beschäftigt ungefähr 45 Mitarbeiter. Insgesamt scheint das ESUG in der Praxis angekommen zu sein: Das bestätigen 93 Prozent der für die Studie der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung (HgGUR). Sie schätzen die Reformen insgesamt positiv ein. Für die Umfrage gaben 1.600 Marktteilnehmer, die umfassende praktische Erfahrungen in Sanierung- und Insolvenzthemen haben, ihre Meinung ab", berichtet Thomas Planer von Planer und Kollegen, dem Experten für das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen.
Eine gut vorbereitete Antragstellung auf Eigenverwaltung schätzen 65 Prozent der Umfrageteilnehmer als größte Herausforderung ein, erzählt Thomas Planer weiter. Ein Unternehmen brauche für einen Neustart aus einer Krise einen "gesunden Kern", die Ursachen für den Tiefpunkt müssten nachhaltig beseitigt werden. Dies könne aber nur mit Beratung eines Experten geschehen, denn neben einiger gesetzlicher Anforderungen gelte es auch, die optimale Kommunikation mit Lieferanten und Kunden zu finfen.
Aus der Praxis der durchgeführten Eigenverwaltungsverfahren ließen sich folgende Erkenntnisse ableiten, erklärt der Experte:
? durch ESUG hat sich die Durchführung einer Sanierung statt einer Zerschlagung des Unernehmens erhöht
? die Abwicklungszeit bis zur Auszahlung einer Quote an die Gläubiger und damit Aufhebung des Insolvenzverfahrens hat sich durch ESUG drastisch verkürzt
? die Akzeptanz der Gläubiger hat im Zeitraum, seit ESUG gilt, deutlich zugenommen
? die Quote für die Gläubiger liegt nun mit durchschnittlich 14,8 % mehr als vierfach so hoch wie in konventionellen Verfahren
Das Eigenverwaltungsverfahren, so berichtet Thomas Planer aus der Praxis, zeige auf, dass
es sowohl auf der Gläubigerseite als auch der Unternehmerseite überwiegend Vorteile gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren biete.
Wer mehr zum Thema ESUG erfahren möchte, kann sich auf der Seite www.planerundkollegen.de alle Informationen holen.
Wir sind Ihre Experten für Insolvenzberatung, Sanieurngsberatung und ESUG im Raum Augsburg, München und Ulm. Wir arbeiten mit den Unternehmern, die sich uns anvertrauen, individuelle Grundlagen, die mit unserer Unterstützung in die Praxis übernommen werden können. Dabei legen wir Wert auf Nachhaltigkeit und auf die Ausschöpfung des gesamten Sanierungspotentials.
Ein Mix aus kurzfristigen und langfristigen Strategien kann hier erfahrungsgemäß Erfolg bringen. Wir bieten praktische und umsetzbare Konzepte zur Sanierung, keine theoretischen Abhandlungen, die nach dem Engagement der Unternehmensberatung nie ihre Anwendung finden.
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