(ots) - Zum 25. Jahrestag des Inkrafttretens der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland fordert die
Kinderhilfsorganisation terre des hommes stärkere Anstrengungen von
Bundes- und Landesregierungen. »Eines der wichtigsten Prinzipien der
Kinderrechtskonvention ist der Vorrang des Kindeswohl vor anderen
Gesichtspunkten«, sagte Vorstandssprecher Jörg Angerstein. »Dieses
Prinzip ist noch lange nicht umgesetzt. Viel zu oft werden
wirtschaftliche oder andere Interessen über das Wohl eines Kindes
gestellt.« Noch immer fehlt der politische Wille, die Kinderrechte im
Grundgesetz zu verankern. »Nach 25 Jahren ist es an der Zeit, den
Worten endlich Taten folgen zu lassen. Die Kinderrechte müssen den
verbindlichen Charakter von Grundrechten bekommen und dürfen nicht
länger Gegenstand allgemeiner Absichtserklärungen sein.« Auch im
Hinblick auf Kinderarmut und ungleiche Bildungschancen müssten Bund,
Länder und Kommunen deutlich stärker die Interessen von Mädchen und
Jungen berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang wies das Kinderhilfswerk auf die prekäre
Situation von Flüchtlingskindern hin. Kinderspezifische Fluchtgründe,
wie etwa Rekrutierung von Kindersoldaten durch bewaffnete Gruppen,
müssen bei Asylverfahren stärker berücksichtigt werden. Kritisch
sieht das Kinderhilfswerk, dass Flüchtlingskinder in den ersten 15
Monaten in Deutschland nur bei akuten Krankheiten versorgt werden.
Davon sind besonders Kinder mit chronischen Leiden oder Behinderungen
betroffen.
Im nationalen und internationalen Kontext sieht terre des hommes
weitere Handlungsfelder bei der Umsetzung der Kinderrechte. So müsse
das Rekrutierungsalter für die Bundeswehr auf 18 Jahre angehoben
werden. »Deutschland könnte auch mehr für Kinder tun, wenn es
Waffenexporte in Konfliktgebiete stoppen würde, in denen massiv
Menschen- und Kinderrechte verletzt werden«, so Angerstein. So
dürften Kleinwaffen nicht an Kriegsparteien gelangen, die für die
Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten verantwortlich seien.
Pressekontakt:
Für Rückfragen und Interviews: Antje Ruhmann, Kinderrechtsexpertin,
Tel.: 05 41 / 71 01-161. Mail: a.ruhmann(at)tdh.de
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