(ots) - Gesetz gegen hate speech und fake news ist Schritt
in die richtige Richtung
Das Bundeskabinett befasst sich am heutigen Mittwoch mit dem
Netzdurchsetzungsgesetz. Hierzu erklärt die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Wir brauchen eine neue Kultur der Verantwortlichkeit im Netz.
Bürger, die in sozialen Netzwerken mit übelsten Beleidigungen,
verleumderischen Unterstellungen oder Bedrohungen konfrontiert
werden, müssen wirksame Möglichkeiten haben, sich dagegen zu wehren.
Es geht dabei nicht zuletzt um das Vertrauen in den Rechtsstaat: Auch
im Internet gilt unsere Rechtsordnung unumschränkt.
Mit dem Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden Plattformbetreiber
verpflichtet, ein funktionierendes Beschwerdewesen einzurichten. Zwar
sind Unternehmen wie Facebook und Twitter bereits heute nach
deutschem und europäischem Recht uneingeschränkt dazu verpflichtet -
die aktuelle Praxis ist aber völlig unbefriedigend. Künftig haben die
Betreiber bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten 24 Stunden Zeit,
diese zu löschen. Inhalte, bei denen die Rechtswidrigkeit schwerer
festzustellen ist, müssen binnen sieben Tage entfernt werden. Die
Union hält diese differenzierenden Löschfristen ebenso für
vertretbar, wie die Einstellung von qualifiziertem Personal, das
sauber und nach transparenten Kriterien prüft, ob ein Posting
rechtswidrig ist oder nicht. Denn wer zum Teil riesige Gewinne mit
seinen Plattformen im Internet erwirtschaftet, muss im Gegenzug auch
ein Mindestmaß an Verantwortung übernehmen.
Der freie Meinungsaustausch - kritisch und auch zugespitzt - ist
ein Wesensmerkmal der demokratischen Debatte. Er gehört zu den
unverrückbaren Werten einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft. Es
geht uns auch nicht um die Abschaffung der Anonymität oder
Pseudonymität im Internet. Wo aber die weiten Grenzen unserer
Meinungsfreiheit überschritten werden, muss auch die Möglichkeit
bestehen, die persönliche Verantwortung für Hass und Hetze
aufzuklären und durchzusetzen. Ein wichtiger Schritt dazu ist die im
Entwurf nun vorgesehene Rechtsgrundlage für Plattformbetreiber, in
solchen Fällen die Bestandsdaten der Urheber an die Betroffenen
herauszugeben. Das wird nicht zuletzt dazu führen, dass schwierigere
Fälle der Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und
Persönlichkeitsschutz dort entschieden werden, wo sie letztlich
hingehören: von den Gerichten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher die Vorlage des lang
erwarteten Entwurfs im Bundeskabinett und die wesentlichen Grundzüge
des Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG)."
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