PresseKat - Versicherungstipp: Diebstahl im Urlaub: Wann die Versicherung zahlt

Versicherungstipp: Diebstahl im Urlaub: Wann die Versicherung zahlt

ID: 1476696

(ots) -

- forsa-Umfrage zeigt: Jeder zehnte Deutsche wurde schon einmal im
Urlaub bestohlen.
- Bernd Kaiser von CosmosDirekt erklärt, in welchen Fällen die
Versicherung für den Schaden zahlt.

Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, die Vorfreude oft
groß und wochenlang. Umso schlimmer, wenn die Reise ganz anders
abläuft als geplant, weil Langfinger die Stimmung vermiesen. Vor
allem an beliebten Touristenattraktionen werden Reisende leicht Opfer
von Dieben oder Betrügern. Laut einer aktuellen forsa-Umfrage im
Auftrag von CosmosDirekt ist bereits jeder zehnte Deutsche schon
einmal während seines Urlaubs bestohlen worden.(1) Wie man sich
schützen kann und bei welchen Schäden die Versicherung für den
Diebstahl aufkommt, weiß Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von
CosmosDirekt.

Bei Einbruchdiebstahl hilft die Hausratversicherung

Auch im Urlaub gilt: Geld, Kreditkarten und Schlüssel sollten
immer möglichst nahe am Körper getragen werden. Wertvolle Gegenstände
und persönliche Unterlagen sind besser im Hotel in einem Tresor
aufgehoben. Wird trotz aller Vorsicht etwas gestohlen, sollte man
umgehend alle Bank- und Kreditkarten sperren lassen sowie Anzeige bei
der örtlichen Polizei erstatten. Bernd Kaiser: "Werden aus dem
abgeschlossenen Hotelzimmer oder der Schiffskabine persönliche
Gegenstände gestohlen, ersetzt im Regelfall die eigene
Hausratversicherung den Schaden - vorausgesetzt, es hat ein Einbruch
stattgefunden. Betroffene sollten schnellstmöglich ihre Versicherung
informieren und eine genaue Liste der gestohlenen Gegenstände,
idealerweise mit Kaufbelegen, einreichen."

Kein Ersatz bei einfachem Diebstahl

Anders sieht die Sache aus, wenn es sich um einen sogenannten
einfachen Diebstahl handelt - also wenn zum Beispiel das Smartphone




oder die Fotokamera aus der Handtasche gestohlen werden, während man
unterwegs ist. "In solchen Fällen bleibt der Reisende auf dem Schaden
sitzen", so Bernd Kaiser. Brechen Diebe das Auto auf und stehlen
festverbaute Teile wie etwa ein integriertes Navigationsgerät, kommt
die Kfz-Teilkaskoversicherung auf.

(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage "Autofahren im Winter" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
Dezember 2016 wurden in Deutschland 1.501 Personen ab 18 Jahren
befragt, darunter 1.314 Autobesitzer.

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