(ots) - Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist im
vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Das geht aus einer
vorläufigen Statistik zum Unfallgeschehen am Arbeitsplatz hervor, die
der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute in Berlin
veröffentlicht hat. Danach gab es 2016 insgesamt 424 tödliche
Arbeitsunfälle, 46 weniger als im Vorjahr. Auf dem Weg zur Arbeit
hatten 304 Versicherte einen tödlichen Unfall, 44 weniger als 2015.
Damit sind tödliche Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin
selten wie nie zuvor.
"Auch wenn der Trend rückläufiger Zahlen sich bei den tödlichen
Unfällen fortsetzt - jeder dieser Unfälle ist einer zu viel",
kommentierte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die neue
Statistik. "Wir werden daher in unseren Anstrengungen für eine
sichere und gesunde Arbeitswelt nicht nachlassen."
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle stieg im Vergleich
zum Vorjahr leicht auf 876.579 (2015: 866.056). 2016 ereigneten sich
184.854 meldepflichtige Wegeunfälle, rund drei Prozent mehr als 2015
(179.181). 18.824 Versicherte erhielten im vergangenen Jahr erstmals
eine Rente aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls (2015: 19.269).
Über das Unfallrisiko bei der Arbeit sagen die veröffentlichten
Statistiken noch wenig aus, da Veränderungen am Arbeitsmarkt die
absolute Zahl der Arbeitsunfälle stark beeinflussen. Der Grund: Wo
mehr Beschäftigte arbeiten, passieren bei gleichem Unfallrisiko auch
entsprechend mehr Unfälle. Die Zahl der Arbeitsunfälle pro 1.000
Vollarbeiter liegt jedoch erst im Sommer vor und wird dann von
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bekannt gegeben.
Die für den öffentlichen Sektor zuständigen Unfallkassen
verzeichneten insgesamt 1.314.013 Unfälle in der
Schüler-Unfallversicherung, 40.764 weniger als im Vorjahr. Davon
entfielen 1.207.053 auf den Besuch der Bildungseinrichtung, 106.960
auf dem Weg dorthin. 711 Versicherte erhielten 2016 erstmals eine
Unfallrente. Das sind 78 weniger als im Vorjahr. 41 Unfälle endeten
tödlich (2015: 61). 31 dieser Unfälle ereigneten sich auf dem
Schulweg.
Hintergrund: Meldepflicht von Unfällen
In der allgemeinen Unfallversicherung sind Arbeits- und
Wegeunfälle meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von
mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der
Schüler-Unfallversicherung besteht Meldepflicht, wenn ein Schul- oder
Schulwegunfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht oder zum Tod
führt. In der Schüler-Unfallversicherung sind Kinder in
Tagesbetreuung, Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und
Berufs-Schulen sowie Studierende versichert.
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Stefan Boltz
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