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Anschlussflug verpasst: So bekommen Sie zumindest Entschädigung

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(ots) - Fluggäste sollten ihre Rechte kennen und wissen,
dass sie Entschädigung bekommen können, wenn der nächste Flieger ohne
sie abhebt: Passagiere, die auf mehrteilige Flüge innerhalb der EU
gebucht sind, haben oft Anspruch auf Entschädigung, wenn der erste
Flug verspätet ist und sie deshalb den Anschlussflug verpassen.

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht vor, dass die
Entschädigung im Fall von verpassten Anschlussflügen nur fällig wird,
wenn alle Flüge in einer Transaktion gebucht wurden. Eve Büchner,
Gründerin und CEO von refund.me (http://refund.me/), weist darauf
hin, dass kurze Umsteigzeiten immer ein Risiko darstellen und
empfiehlt, die Flüge einer mehrteiligen Flugreise gemeinsam zu
buchen.

"Wenn die Reise in einer Transaktion gebucht werden, liegt es in
der Verantwortung der Fluglinie sicherzustellen, dass die Passagiere
ihre Anschlussflüge rechtzeitig erreichen. Hat der erste Flug
Verspätung und Sie verpassen Ihren Anschlussflug, dann haben Sie in
den meisten Fällen Anspruch auf Entschädigung", sagt Eve Büchner.
"Allerdings haben Sie kein Recht auf Entschädigung, von keiner der
beiden Fluglinien, und es liegt in Ihrer eignen Verantwortung, Ihre
Reise neu zu organisieren, wenn die Anschlussflüge einzeln gebucht
werden."

Wenn Fluggäste die Anschlussflüge aufgrund von Verspätungen der
ersten Flüge verpassen, ist die Fluglinie verpflichtet, Alternativen
zu organisieren und muss den Passagieren sogar Entschädigung zahlen,
wenn sie Ihr Reiseziel mit mehr als drei Stunden Verspätung
erreichen. Selbst wenn Einzelbuchungen zunächst etwas kostengünstiger
sind, lohnt sich der Ärger nicht, wenn etwas schiefgeht und Sie auf
dem Rollfeld stehen und Ihrem Flieger hinterherwinken.

Die geltende Verordnung EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt
die Rechte der Fluggäste, die von Verspätungen, Ausfällen und




Überbuchungen betroffen sind. Die Verordnung berücksichtigt die
Verspätung am Zielort und damit auch eine kurze Verspätung eines
Zubringerflugs, die das Erreichen des Anschlussfluges verhindert.
Passagiere können bis zu EUR 600 Entschädigung von der Airline
fordern.

Das trifft auf die geplante Partnerschaft zwischen Ryanair und
Norwegian zu. Der irische Billigfluganbieter plant ab Mitte 2017
Anschlussflüge auf Norwegian anzubieten. Eine weitere neue
Partnerschaft zwischen Cathay Pacific Airways und der Lufthansa Group
ermöglicht Fluggästen mit nur einer Buchung aus Frankfurt, München,
Wien und Zürich in Hongkong auf Cathay Pacific umzusteigen. In beiden
Fällen wären Ryanair und Lufthansa für verpasste Anschlussflüge
verantwortlich.

Ãœber refund.me

Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Unternehmen refund.me
(http://refund.me/ ) privat und geschäftlich reisende Flugpassagiere
und Geschäftsreisende bei der Durchsetzung ihrer
Entschädigungsansprüche bei Verspätungen
(https://www.refund.me/de/flugverspaetung/), Flugausfällen,
verpassten Anschlussflügen und Überbuchungen entsprechend der
EU-Verordnung (EG) 261/2004. Geschätzte 11 Millionen Reisende haben
Anspruch auf Entschädigungszahlungen in der Höhe von rund EUR 5,5
Milliarden, verursacht durch Störungen im Flugverkehr, die unter
diese Verordnung fallen. refund.me arbeitet für seine Kunden auf
Basis einer 25-Prozent-Erfolgsbeteiligung. Wenn der Anspruch nicht
durchgesetzt werden kann, entstehen für den Kunden keine Kosten ("no
win, no fee"). Die Erfolgsquote von refund.me liegt bei 98 % der
Fälle, die vor Gericht gehen.



Pressekontakt:
press(at)refund.me
+49-172 905 18 69

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Datum: 05.04.2017 - 10:01 Uhr
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