(ots) - In zehn derzeit vor dem Landgericht Hamburg
laufenden Prospekthaftungsverfahren betreffend die "Erste
Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker GmbH & Co. KG" hat HAHN
Rechtsanwälte nunmehr Musterverfahrensanträge nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eingereicht. Der
Hamburger Fachanwalt Oliver Becker von HAHN Rechtsanwälte ist davon
überzeugt, dass diese Musterverfahrensanträge vom Landgericht Hamburg
für zulässig erachtet werden. Damit wären die Voraussetzungen für die
Durchführung eines Verfahrens nach dem KapMuG vor dem Hanseatischen
Oberlandesgericht geschaffen.
In den beim Landgericht Hamburg geführten Klageverfahren machen
die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Anleger
Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen
die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft - die MPC Capital
Investments GmbH, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für
Publikumsfonds mbH & Co. KG und die Reederei Claus-Peter Offen GmbH &
Co. KG - geltend. Nach Auffassung von Anwalt Becker haften die drei
Gründungsgesellschafter den Anlegern auf Schadensersatz und
Rückabwicklung der auf den Totalverlust zusteuernden Beteiligung
wegen verschiedener unzutreffender oder irreführender Angaben in dem
von ihnen mitverantworteten Emissionsprospekt, der für die
Beratungsgespräche Grundlage war.
"Sobald die zehn Musterfeststellungsanträge vom Landgericht
Hamburg bekannt gemacht werden, wird es im weiteren Verlauf einen
Vorlagebeschluss an das Hanseatische Oberlandesgericht geben",
erläutert Becker. "Das Oberlandesgericht selbst bestimmt sodann den
Musterverfahrenskläger und macht dessen Verfahren im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt".
Anwalt Becker rät Anlegern der CPO Produktentanker jedoch zur
Eile: "Anleger des Fonds sollten unter keinen Umständen abwarten, bis
der Musterkläger vom Oberlandesgericht bestimmt wurde. Denn die
Fondsbeteiligungen wurden den Anlegern ab Ende August 2007 zur
Zeichnung angeboten, so dass zum Zeitpunkt der Bestimmung des
Musterklägers bereits die maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren
ab Fondsbeitritt abgelaufen sein könnte. Becker empfiehlt daher den
betroffenen Anlegern, sich kurzfristig mit HAHN Rechtsanwälte in
Verbindung zu setzen und über die rechtlichen Möglichkeiten der
Verjährungshemmung und Anspruchsverfolgung zu informieren.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wurde im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
vierzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.
Pressekontakt:
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RA Peter Hahn
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