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Volkswagen untersagt Deutscher Umwelthilfe Bewertung der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des Software-Updates eines VW Golf mit Betrugssoftware

ID: 1476867

(ots) - Volkswagen erwirkt vor dem Landgericht Düsseldorf
eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung und ohne
mündliche Verhandlung - Die Korrektheit der Diesel-Abgaswerte von 602
mg NOx/km nach dem Softwareupdate bei realen Straßenmessungen wird
von VW nicht bestritten - Volkswagen bezeichnet die im realen
Fahrbetrieb gemessenen Abgaswerte als "vollkommen unbeachtlich" - DUH
dokumentiert untersagte Textpassagen in ihrer weiterhin online
abrufbaren Pressemitteilung durch schwarze Balken und kündigt
Widerspruch gegen diese Einstweilige Verfügung an

Im Januar 2016 erwirkte die Stuttgarter Daimler AG vor dem
Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) zur Verhinderung der Veröffentlichung eines
Schreibens des Rechtsanwalts der Daimler AG. Die Einstweilige
Verfügung wurde drei Monate später vom Landgericht Berlin aufgehoben,
die DUH gewann schließlich im Dezember 2016 auch das
Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen Daimler-Anwalt
Prof. Schertz (AZ 310 O 124/16). Dieses Urteil ist zwischenzeitlich
rechtskräftig.

Mit Datum 3. April 2017 erwirkte nun mit der Volkswagen AG ein
zweiter großer deutscher Autokonzern eine Einstweilige Verfügung
gegen die DUH und außerdem gegen deren Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch vor dem Landgericht Düsseldorf. Für den Fall der
Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder
Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. Die Einstweilige Verfügung
erging ohne vorherige Abmahnung und ohne mündliche Verhandlung.
Anlass ist die Veröffentlichung von nach Ansicht der DUH
erschreckenden Messwerten von realen Abgasmessungen und die darauf
beruhende Bewertung hinsichtlich der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit
des Software-Updates eines VW Golf mit einer vom Kraftfahrt-Bundesamt
festgestellten illegalen Abschalteinrichtung.





Die von der DUH bei realen Straßenmessungen festgestellten und in
der angegriffenen DUH-Pressemitteilung vom 14.3.2017 veröffentlichten
hohen Stickoxid-Messwerte eines VW Golf Variant vor und nach dem im
Rahmen des amtlichen Rückrufes getätigten Software-Updates werden
interessanterweise von VW nicht bestritten. Dagegen sind der DUH bis
auf weiteres insgesamt zehn Aussagen zur Wirksamkeit und
Rechtmäßigkeit des Software-Updates untersagt.

Die DUH wird in den nächsten Tagen Widerspruch gegen diese
Einstweilige Verfügung einlegen und ist zuversichtlich, nach der
mündlichen Verhandlung alle zehn Bewertungen weiter veröffentlichen
zu können. Die DUH dokumentiert die untersagten Textpassagen in ihrer
weiterhin online abrufbaren Pressemitteilung durch schwarze Balken
und veröffentlicht auch den Prüfbericht mit Einzelmessungen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bewertet diesen
Schritt des Herstellers wie folgt: "Ganz offensichtlich haben die
Abgasmessungen der DUH bei Volkswagen ins Schwarze getroffen. Anders
ist diese Reaktion für uns nicht erklärbar. Mit unserer zeitgleich
Mitte März vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eingereichten Klage
gegen das Kraftfahrt-Bundesamt wollen wir unter anderem klären, ob
die bisher gegen die Volkswagen AG in Deutschland erlassenen
Maßnahmen rechtmäßig sind. Wir werden es nicht hinnehmen, dass VW
versucht, uns offenkundig auch für diesen Prozess den Mund zu
verbieten. Nach dem Europarecht ist es eindeutig, dass die Grenzwerte
nicht nur der Atemluft im Prüflabor dienen, sondern vor allem der
Gesundheit der Bürger."

Der Maßstab für die DUH ist die europäische Gesetzgebung, die eine
"ordnungsgemäße Abgasreinigung" nicht nur während der 20-minütigen
Laborprüfung sondern ausdrücklich 'in normal use', d.h. unter
normalen Straßenbedingungen, im heißen Sommer wie im kalten Winter
verbindlich vorschreibt und Abschalteinrichtungen, wie bei Volkswagen
festgestellt, als illegal verbietet.

Wie wenig Volkswagen tatsächlich dazugelernt hat, zeigt nach
Ansicht der DUH auch der Begründungstext zum Antrag auf Erlass einer
Einstweiligen Verfügung. So stellt VW den behördlicherseits
festgestellten Betrug an Millionen Kunden und den vom KBA angeordnete
Rückruf als 'Angebot an die Kunden, ihre von der 'Diesel-Thematik'
betroffenen Dieselfahrzeuge - trotz fehlender
Gebrauchsbeeinträchtigung ... technisch überarbeiten zu lassen".
Darüber hinaus behauptet VW fälschlicherweise, "für die Einhaltung
der Emissionsgrenzwerte (seien) allein die unter Laborbedingungen
gemessenen Werte maßgeblich, während Werte, die im realen Fahrbetrieb
gemessen werden, vollkommen unbeachtlich sind".

"Der Wolfsburger Autokonzern hat immer noch nicht verstanden, dass
die EU-Abgasgesetzgebung zum Schutz der Gesundheit der Menschen und
nicht zur Legitimierung betrügerischer Praktiken der Diesel-Pkw
Hersteller erlassen wurden. Wir lassen uns jedenfalls weder von
Daimler noch Volkswagen einschüchtern und werden weiterhin die realen
Abgasemissionen untersuchen, rechtlich bewerten und gegen
festgestellte Verstöße rechtlich vorgehen.", so Resch.

Link:

Die Pressemitteilung vom 14.3.2017 mit den von VW verlangten
geschwärzten Bewertungen sowie den Prüfbericht finden Sie unter:
http://l.duh.de/zhgb1



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf,
030 2400867-20, presse(at)duh.de

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Datum: 05.04.2017 - 11:48 Uhr
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