PresseKat - EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG / Einberufung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG / Einberufung zur Hauptversammlung

ID: 1477332

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C-QUADRAT Investment AG

Einladung

zu der am 5. Mai 2017 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien stattfindenden

31. (ordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG (ISIN
AT0000613005)

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2016, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr 2016

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2016

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den
Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017

7. Wahlen in den Aufsichtsrat

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 25.04.2017 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an




diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
02.05.2017 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss:

· per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien,
zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; · per Fax: C-QUADRAT
Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin
Kienleitner, B.A.; · per SWIFT an die Adresse BKAUATWW3AGM, Message
Type MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000613005).

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code); · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen; · Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005; ·
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; · Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag (25.04.2017) beziehen und wird nur in deutscher oder
in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
14.04.2017 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse
C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 25.04.2017 der Gesellschaft entweder per Post
an C-QUADRAT Investment AG, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment
AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,
B.A., zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 14.04.2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.com/Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur
Hauptversammlung, insbesondere ein Formular für die Erteilung und den
Widerruf einer Vollmacht, stehen spätestens ab 14.04.2017im Internet
unter www.c-quadrat.com/Investor Relations/Hauptversammlung zum
Download zur Verfügung:

· Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht; · Corporate Governance
Bericht 2016; · Konzernabschluss samt Konzernlagebericht; · Bericht
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016; · Geschäftsbericht
2016; · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.
(inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung); · Erklärung des
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87
Abs. 2 AktG

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 03.05.2017, bis 12 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen einzulangen:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien,
zH: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, B.A.; per Fax: C-QUADRAT
Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH: Frau Mag. Kerstin
Kienleitner, B.A.

Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird
auf Verlangen zugesandt und ist spätestens ab 14.04.2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.com/Investor
Relations/Hauptversammlung abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die
Mitglieder des Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine
ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 nennwertlose Stückaktien
eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung daher 4.363.200 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung und eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:30 Uhr.

Wien, im April 2017

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail: a.wimmer(at)investmentfonds.at
www.c-quadrat.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: C-QUADRAT Investment AG
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Telefon: +43 1 515 66-0
FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat(at)investmentfonds.at
WWW: www.c-quadrat.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien
Sprache: Deutsch

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