München, Berlin 07.04.2017 - 2000 betroffene Anleger – Schaden über
€ 90 Mio. befürchtet. CLLB Rechtsanwälte vertritt Geschädigte bundesweit.
(firmenpresse) - Bereits 2014 wurde dem Unternehmen EN Storage GmbH durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen das Geschäftsmodell untersagt. Zwischenzeitlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Unternehmensverantwortlichen. Der Schaden für die Anleger beträgt mehrere Millionen Euro. Ein Geschäftsführer des Unternehmens sitzt in Untersuchungshaft. Wie die Presse berichtet, hat nach Auskunft des Insolvenzverwalters Holger Leichtle ein Großteil des in der Bilanz aufgeführten Geschäftsvolumens nie existiert.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt deshalb gegen die Unternehmensverantwortlichen der EN Storage GmbH wegen des Verdachts des Betrugs. Seitens des Insolvenzverwalters wurden Forensik-Experten eingeschaltet, die verborgene Guthaben im In- und Ausland aufspüren sollen.
Mit dem nun beginnenden Insolvenzverfahren ist der erste Schritt zur insolvenzrechtlichen Abwicklung der Vermögenswerte der EN Storage GmbH gelegt, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind zunächst nicht mehr möglich. Für die Anleger und Geschädigten gilt zu beachten, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens nur diejenigen Anleger mit ihren Forderungen berücksichtigt, die ihre Forderungen auch form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet habe, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der EN Storage GmbH, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen und die Forderungen sobald möglich, im Insolvenzverfahren anzumelden. Zudem kommen Schadenersatzansprüche gegen Vermittler, Berater und Banken in Betracht, sollten diese zum Erwerb einer Beteiligung an der EN Storage GmbH geraten haben, ohne auf die damit in Zusammenhang stehenden Risiken hinzuweisen.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.