(ots) -
Gesetzlich Versicherte erhalten in bestimmten Fällen wieder
Zuschüsse zu Sehhilfen. Da im Heil- und
Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) viele Versorgungsdetails
unklar bleiben, fordert der Zentralverband der Augenoptiker und
Optometristen (ZVA) mit einem Positionspapier die Politik zur
Nachbesserung auf.
In dem neuen Gesetz, das in den nächsten Tagen in Kraft treten
wird, ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein gesetzlich
Versicherter wieder eine Sehhilfe von seiner Krankenkasse fordern
kann: Bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien
oder bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien. Anders
sieht es dagegen aus, wenn es um die Frage geht, ob bzw. in welchem
Fall ein Arzt oder ein Augenoptiker die Brillenglaswerte zu bestimmen
hat. "Die Brillen- und Kontaktlinsenversorgung gehört ganz klar in
die Hände der Augenoptiker", so Christian Müller, Vizepräsident des
ZVA. "Denn hier geht es nicht um Krankheiten, so dass die
Zuständigkeit der Ärzte überhaupt nicht berührt ist."
Mit dem Positionspapier fordert der Verband von der Politik, den
Wortlaut des Gesetzes so zu verändern, dass zumindest auch die
Augenoptiker in allen Fällen berechtigt sind, die erforderliche
Fehlsichtigkeit als Grundlage für eine Versorgung durch die
Krankenkassen verbindlich festzustellen. Die Brillen- und
Kontaktlinsenversorgung soll somit im Sinne der Versicherten in der
Regel weiterhin vom Augenoptiker übernommen werden.
Der ZVA hat ein Positionspapier zum Thema herausgegeben, das unter
www.zva.de/positionspapiere bereit steht.
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