(ots) - refund.me, der internationale Dienstleister für
Fluggastrechte, begrüßt die Entscheidung des Amtsgerichts Hannover,
Passagierrechte vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH klären zu
lassen.
Anlass für das gerichtliche Vorgehen ist die Weigerung von Tuifly,
Fluggäste zu entschädigen, die im Oktober durch Flugausfälle massiv
betroffen waren. Ursache für die Flugausfälle war die massenhafte
Krankmeldung von Kabinenpersonal.
Die Fluglinie beruft sich auf außergewöhnliche Umstände.
Reiserechtsexperten werten den Umstand jedoch als normales
betriebliches Risiko, das nicht zu Lasten der Passagiere gehen dürfe.
Das Amtsgericht Hannover hat jetzt entschieden, dass es dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorlegt, ob die Vorfälle
als außergewöhnliche Umstände im Sinne der EU Fluggastverordnung
anzusehen sind.
"Es ist im Sinne der Rechte von geschädigten Passagieren, diese
Frage ein für alle mal höchstrichterlich zu klären", erklärt Eve
Büchner, die Gründerin von refund.me.
Wenn der EuGH die Krankmeldungen nicht als Streik oder andere
außergewöhnliche Umstände anerkennt, steht den betroffenen Fluggästen
von Tuifly der Weg für Entschädigungsansprüche frei.
"Da Tuifly sich weigert, Fluggäste zu entschädigen gehen wir mit
unseren Kunden vor Gericht. Es kann und darf nicht sein, dass
berechtigte Ansprüche von Passagieren nicht erfüllt werden", so Eve
Büchner.
refund.me unterstützt Klagen von Fluggästen gegen Tuifly. Damit
sollen die Rechte der Passagiere eindeutig geklärt und durchgesetzt
werden. Egal wie das Verfahren ausgeht: Wer im Herbst 2016 von den
Vorgängen als Fluggast betroffen war, sollte daran denken seine
Ansprüche geltend zu machen. In Deutschland verjähren etwaige
Ansprüche erst Ende 2019. Deshalb sollten Buchungsunterlagen, Daten
und Vorkommnisse am Flughafen genau dokumentiert werden.
Ãœber refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me
(https://www.refund.me/) privat und geschäftlich reisende
Flugpassagiere bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche bei
Verspätungen, Flugausfällen, verpassten Anschlussflügen und
Ãœberbuchungen entsprechend der EU-Verordnung (EG) 261/2004.
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