(ots) - Jahrmärkte begeistern mit ihren Fahrgeschäften Groß
und Klein. Damit das Fahrvergnügen auch sicher ist, müssen die
"Fliegenden Bauten" vor der ersten Inbetriebnahme von unabhängigen
Dienstleistern, wie TÜV Rheinland, geprüft werden, um die
Ausführungsgenehmigung für den Betrieb zu erhalten. Ist das
Fahrgeschäft auf dem Kirmesplatz aufgebaut, wird vor Ort durch das
zuständige Bauaufsichtsamt eine weitere Überprüfung, die sogenannte
Gebrauchsabnahme, veranlasst. "Die Fahrgeschäfte in Deutschland
befinden sich auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau", sagt Achim
Hüsch, Experte für Fliegende Bauten bei TÜV Rheinland.
Solche Fahrgeschäfte unterliegen der Landesbauordnung und müssen
nach der umfangreichen Erstprüfung und zusätzlich zur
Gebrauchsabnahme regelmäßig auf Herz und Nieren überprüft werden.
Vergleichbar mit der Hauptuntersuchung eines Autos, muss sich jedes
Fahrgeschäft einer Verlängerungsprüfung unterziehen. "Damit wird
sichergestellt, dass das Fahrgeschäft nach einem Ortswechsel oder
nach starker Beanspruchung weiterhin sicher und zuverlässig betrieben
werden kann", so der Experte.
Geprüfte Sicherheit und eigenverantwortliches Handeln
Zusätzlich zu den technischen Prüfungen können Kirmesgäste selbst
zur Sicherheit beitragen, indem sie die Verhaltensregeln beachten.
Diese befinden sich häufig zusammen mit Größen- und
Altersbeschränkungen an den Kassen und im Eingangsbereich. Kinder
sollten während der Fahrt nicht aus den Augen gelassen und von einem
Erwachsenen begleitet werden. Bei schnellen Rundfahrgeschäften
empfiehlt der Experte, Kinder auf die inneren Sitze zu platzieren.
Personen mit Herz-, Rücken- oder ähnlichen Beschwerden sowie
Schwangere sollten die Warnhinweise bei Fahrgeschäften mit hoher
Geschwindigkeit oder ruckartigen Richtungswechseln beachten, um
Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Selfie-Sticks und Mobiltelefone bleiben draußen
"Vor dem Start sollte der Fahrgast selbst prüfen, ob der
Sicherheitsbügel eingerastet ist und sicher anliegt", rät Achim
Hüsch. Lose Gegenstände wie Regenschirme, Kameras oder Taschen dürfen
nicht mit ins Fahrgeschäft genommen werden. Sie können zusammen mit
wertvollen Gegenständen in der Regel an der Kasse hinterlegt werden.
Mehr Informationen unter www.tuv.com/fliegende-bauten bei TÃœV
Rheinland. Eine interaktive Grafik erklärt unter
www.tuv.com/infografik-sichere-volksfeste-kirmes, wie Achterbahnen
und Karussells von TÜV Rheinland geprüft werden und was beim Fahren
zu beachten ist.
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