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BITMi: Netzwerkdurchsetzungsgesetz kein geeignetes Instrument gegen Hass und Falschmeldungen im Netz

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(firmenpresse) - Aachen/Berlin 07. April 2017 - Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht die aktualisierte Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht als geeignetes Instrument gegen Hassreden und Falschmeldungen im Internet. Das von der Bundesregierung veröffentlichte Gesetz hat zur Aufgabe, "Hasskriminalität und andere strafbare Äußerungen" im Internet zu bekämpfen. Dafür sollen Plattformen im Internet verpflichtet werden, auf Beschwerden über offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu reagieren, diese zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Über den Umgang mit Beschwerden und den daraus resultierenden Löschungen ist sehr umfangreich und transparent zu berichten. Löschen Plattformen rechtswidrige Inhalte nicht oder kommen ihren Berichtspflichten nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.



"Zunehmende Hassreden und Falschmeldungen sind zwei Erscheinungen in sozialen Medien, denen es entschlossen zu begegnen gilt. Insofern ist ein grundsätzliches Tätigwerden der Regierung begrüßenswert", erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. Kritisch sieht er die 24-Stunden-Frist zur Löschung von "offensichtlich rechtswidrigen Inhalten". "Als Unternehmer lösche ich natürlich im Zweifel lieber einen Inhalt, als dass ich eine hohe Strafzahlung riskiere - gerade wenn ich in 24 Stunden kaum fundiert prüfen kann, was rechtswidrig ist und was nicht. Dadurch wird sich aber eine Lösch-Kultur entwickeln, die im Zweifel eher wirtschaftliche Interessen von Unternehmen, als den Schutz der Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellt", so Grün.



Der BITMi ist ausdrücklich der Auffassung, dass einer hasserfüllten Debattenkultur, die den Boden des Rechtmäßigen verlässt, entschlossen entgegengetreten werden muss. Die aktuelle Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist dafür aber nicht geeignet, erzwingt sie doch Entscheidungen, die im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit ausfallen werden.



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Datum: 07.04.2017 - 10:40 Uhr
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