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Wichtig gerade in der Adventszeit: bei grober Fahrlässigkeit haftet die Hausratversicherung nicht im vollen Umfang

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Jeder Brand ein Fall für die Hausratversicherung? Bei grober Fahrlässig kommt es zu Einschränkungen

(firmenpresse) - Eine Wohnung brennt aus und die Hausratversicherung soll den Schaden bezahlen. So das allgemeine Verständnis. Aber muss die Hausratversicherung auch dann bezahlen, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde?

Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html

Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt urteilte, dass bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden die Leistungspflicht eingeschränkt werden kann.

In der Adventszeit hat ein Familienvater die Kerzen an der Adventspyramide entzündet. Danach begab er sich ins Bad, ließ sich Wasser ein und bat den sechsjährigen Sohn, auf die Adventspyramide aufzupassen. Natürlich geschah das fast immer unvermeidliche: Die Adventspyramide hielt dem Forscherdrang des Sohnes nicht Stand, sie kippte um und entzündete auf dem Wohnzimmertisch befindliche Gegenstände und die Tischdecke. Als der Vater nach dem rechten sehen wollte, war es für die eigenen Löschversuche schon zu spät.

Die Familie wollte den Schaden von der Hausratversicherung ersetzt bekommen, denn es waren zwei Räume komplett ausgebrannt. Diese verwies auf das grob fahrlässige Verhalten und wollte die Leistung mindern. Beide Parteien zogen vors Gericht. Im konkreten Fall gab das Amtsgericht Eisenhüttenstadt den Ausführungen der Hausratversicherung Recht. Zum einen dürfen brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt bleiben, weiterhin muss jedem Erwachsenen klar sein, dass Feuer eine magische Anziehungskraft auf Kinder hat und ein folgenschwerer Entdeckerdrang ausgelöst werden kann.

Deshalb muss gerade in der Adventszeit noch einmal eindringlich auf die folgenden Dinge hingewiesen werden:

-Niemals brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen
-Auch Kinder nie mit brennenden Kerzen alleine lassen
-Immer geeignetes Gerät für einen Löschversuch bereit stehen haben und wenn es nur ein Eimer Wasser ist

Bildquelle: immobiliennews, www.pixelio.de




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Datum: 22.12.2009 - 09:25 Uhr
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