(ots) - Vor 10 Jahren wurde die Regelung zur
verpflichtenden Abgabe von Rabattvertragsprodukten durch den
Apotheker eingeführt und die Rabattverträge somit "scharf
geschaltet".
- Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde zum 1. April 2007
die Verpflichtung für die Apotheken zur Abgabe von
Rabattvertrags-Arzneimitteln eingeführt.
- Die Rabatte aus den Rabattverträgen haben im Jahr 10 mit 3,9
Mrd. Euro einen neuen Höchststand erreicht.
- Die negativen Auswirkungen der Rabattverträge zeigen sich von
Jahr zu Jahr immer deutlicher.
Seit 10 Jahren müssen Apotheker ein rabattiertes Arzneimittel an
Patienten abgeben, sofern für den vom Arzt verordneten Wirkstoff ein
Rabattvertrag besteht. Rabattverträge können schon seit dem Jahr 2005
abgeschlossen werden, aber erst die Einführung der
Abgabeverpflichtung hat dazu geführt, dass sie ihre Wirkung entfaltet
haben. In der Konsequenz ist die Höhe der Rabatte kontinuierlich
gestiegen und hat im Jahr 2016 mit 3,9 Mrd. Euro einen neuen
Höchststand erreicht.
Eine Entwicklung mit Folgen. Denn seit Einführung und
Scharfschaltung der Rabattverträge sind drei Entwicklungen zu
beobachten:
Erstens geht die Zahl der Generikaunternehmen, die an der
Versorgung teilnehmen, seit Jahren zurück.
Zweitens nimmt die Marktkonzentration auf Wirkstoffebene
kontinuierlich zu. Bei versorgungskritischen Antibiotika wie Cefixim,
Doxycyclin und Clarithromycin stellen lediglich nur jeweils drei
Unternehmensgruppen 99 % der Versorgung im Rabattvertragsmarkt
sicher.
Drittens führen diese beiden Entwicklungen zu einer steigenden
Anzahl an Lieferengpässen im Rabattvertragsmarkt. Denn je weniger
Unternehmen an der Versorgung der Patienten teilnehmen, desto größer
wird die Gefahr von Lieferengpässen.
Das Fazit zu Rabattverträgen 10 Jahre nach deren Scharfschaltung
ist daher für die Versorgung eindeutig: Zwar führen Rabattverträge zu
zusätzlichen Preisnachlässen für die GKV, aber sie haben zur
Konsequenz, dass die Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln abnimmt.
Daher sollten, so lange man am Rabattvertragssystem festhält,
zumindest Leitplanken für mehr Versorgungssicherheit eingezogen
werden.
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