PresseKat - Laptop, Smartphone und Co. - Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen (AUDIO)

Laptop, Smartphone und Co. - Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen (AUDIO)

ID: 1478536

(ots) -
Anmoderationsvorschlag:

Wie in jedem Jahr, steht auch 2017 wieder mal die Steuererklärung
für die meisten von uns an. Und wie in jedem Jahr fragt man sich, was
man alles absetzen kann? Die Fahrt mit dem Auto zur Arbeit,
Handwerkerkosten und Spenden in der Regel schon. Aber was ist
eigentlich mit dem Laptop, den ich mir vor kurzem gekauft habe und
ein neues Smartphone habe ich ja auch? Kann ich solche Geräte von der
Steuer absetzen und wie geht das? Mathias Pilasch berichtet.

Sprecher: Arbeitet man in einem Beruf, der nahe legt, dass man
Laptop, Smartphone und Co. nutzt, kann man 50 Prozent der
Anschaffungskosten ohne Nachweis steuerlich geltend machen. Will man
mehr absetzen, muss man einen Nachweis zur beruflichen Nutzung
liefern - zum Beispiel mit einer Art Tagebuch.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:00 Min.): "Das sollten Sie etwa
drei Monate lang führen und jeweils das Datum, die Dauer und den
Grund eintragen, warum Sie das jeweilige Gerät genutzt haben. Beim
Smartphone können Sie als Nachweis der Richtigkeit auch einen
Einzelverbindungsnachweis von Ihrem Mobilfunkanbieter beilegen. In
der Regel erkennt das Finanzamt dieses Tagebuch an und Sie können die
entsprechenden Anschaffungskosten absetzen."

Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Das gleiche
Tagebuch-Prinzip gilt bei den Kosten fürs Telefonieren und den
Internetzugang. Aber auch ohne diesen Nachweis,...

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:09 Min.): "...akzeptiert das
Finanzamt in der Regel pauschal 20 Prozent der Kosten fürs
Telefonieren oder die Internetnutzung. Maximal aber nur 20 Euro pro
Monat."

Sprecher: Und auch teure Software, Druckerpatronen und
Druckerpapier sind steuerlich absetzbar. Nutzen Sie einen Drucker




beispielsweise zu 66 Prozent beruflich, können Sie auch 66 Prozent
der Kosten bei der Steuererklärung angeben. Bei Fragen können Sie
sich aber auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer
und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir
von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 900.000
Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere
Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat
zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz."

Abmoderationsvorschlag:

Wenn Sie also noch überlegen, was Sie alles in Ihrer
Steuererklärung angeben, denken Sie mal an Ihr Handy oder Ihren
Laptop. Arbeiten Sie als Journalist, im Büro oder als Lehrer, erkennt
das Finanzamt pauschal 50 Prozent der Anschaffungskosten und 20
Prozent der Betriebskosten an. Mehr Infos und Profis, die Ihnen noch
mehr Tipps zum Thema Steuern geben, finden Sie unter www.vlh.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse(at)vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html

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Datum: 10.04.2017 - 12:13 Uhr
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