Seit Mai 2002 gibt es in Deutschland ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. In diesem Gesetz gibt es ein Paragraph der Träger Öffentlcher Gewalt zur Barrierefreiheit bei Webseiten, Programme und Apps verpflichtet. Leider wird es aus Kostengründen noch immer zu wenig umgesetzt in Deutschland bedauert Markus Lemcke, Geschäftsinhaber des Unternehmens Marlem-Software.
(firmenpresse) - Accessibility ist englisch und bedeutet wörtlich übersetzt Zugänglichkeit oder Erreichbarkeit. Es ist aber auch möglich dass Accessibility mit Barrierefreiheit übersetzt wird. Accessibility in der Informatik bedeutet, das Webseiten, Programme, Betriebssysteme und Apps so entwickelt werden dass sie von allen Menschen, auch von Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt bedient werden können.
Seit Mai 2002 gibt es in Deutschland ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Ziel dieses Gesetzes ist es, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen haben am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen wie Menschen ohne Behinderungen. Im Jahr 2016 wurde das Gleichstellungsgesetz für Behinderte überarbeitet und im September 2016 traten die Änderungen in Kraft.
In § 12 Barrierefreie Informationstechnik des Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen werden Träger öffentlicher Gewalt dazu verpflichtet Webseiten, Programme und Apps barrierefrei zu entwickeln. Da Träger öffentlicher Gewalt dazu angehalten sind bei Stellenausschreibungen Menschen mit Behinderungen bevorzugt einzustellen, macht dieser Paragraph sehr viel Sinn. Wenn Träger öffentlicher Gewalt zum Beispiel einen blinden Menschen einstellen möchten, sollte dieser in der Lage sein, Webseiten, Programme und Apps zu bedienen. Da blinde und einige sehbehinderte Menschen mit einer Vorlesesoftware arbeiten, die Screenreader zu deutsch Bildschirmleser genannt wird, ist es unabdingbar dass Webseiten, Programme und Apps so gestaltet sind, dass der Screenreader den Inhalt vorlesen kann.
Desweiteren ist es für Blinde und Sehbehinderte sehr wichtig, dass Webseiten und Programme auch per Tastatur bedienbar sind, weil sie keine Computermaus bedienen können.
Die Gewerbetreibenden werden im §12 Barrierefreie Informationstechnik des Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen nicht zur Accessibility in der Informatik verpflichtet.
Markus Lemcke, Geschäftsinhaber des Unternehmens Marlem-Software, stellt oft fest, wenn er Webseiten von Gemeindeverwaltungen, Landratsämter oder anderen staatlichen Einrichtungen auf Barrierefreiheit analysiert, dass der §12 Barrierefreie Informationstechnik nicht umgesetzt wird. Oft begründen die Träger öffentlicher Gewalt die nicht Umsetzung damit dass die Kosten zu hoch sind. Lemcke bedauert es, dass Menschen mit Behinderungen kein Klagerecht haben, wenn eine Webseite, 15 Jahre nach in Kraft treten des Behindertengleichstellungsgesetz noch immer nicht barrierefrei ist.
Markus Lemcke hat sich für das Jahr 2017 vorgenommen, die Accessibility in der Informatik in Deutschland voranzutreiben. Er schreibt einmal in der Woche auf seinem Blog einen Fachartikel zur Accessibility in der Informatik.
Marlem-Software ist ein IT-Unternehmen. Ich bin Markus Lemcke und Inhaber der Firma. Folgende Schwerpunkte hat meine Firma:
Barrierefreies Webdesign:
Beim Erstellen eines Webauftritts legt Marlem-Software sehr viel Wert auf ein barrierefreies Webdesign. Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen (gehörlos, sehbehindert, blind usw.) eine Webseite lesen und bedienen können.
Barrierefreiheit bei Betriebssystemen:
Marlem-Software bietet Beratung und Schulungen an bei der Barrierefreiheit bei den Betriebsystemen Windows, Android, IOS und Linux-Ubuntu.
Barrierefreie Software-Entwicklung:
Damit behinderte Menschen nicht soviel Spezial-Software benötigen, ist mein Ziel, dass die Standardsoftware barrierefrei wird. Hierfür biete ich Schulungen und Workshops an, wie man mit der Programmiersprache Java und den .net-Framework barrierefreie Standardsoftware entwickelt.
Marlem-Software
Markus Lemcke
Adolf-Damaschke-Str. 25/42
72770 Reutlingen
TEL: 07121/504458
E-MAIL: info(at)marlem-software.de
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