(ots) - Es gibt zwei unabweisbare Argumente, warum es
eigentlich keine Todesstrafe geben dürfte. Zum einen das ethische.
Niemand, keine Person, keine Staatsorganisation, hat das Recht, einem
anderen als Strafe das Leben zu nehmen. Das alttestamentarische "Auge
für Auge, Zahn für Zahn" wird oft als Vergeltungsrechtfertigung
angeführt, ist aber in seiner Auslegung nicht eindeutig und steht
zudem in eindeutigem Widerspruch zu Jesu Gebot in der Bergpredigt
("Wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt..."). Zumal: Der
Rechtsstaat rächt sich nicht, übt keine Vergeltung, er bestraft
angemessen. Zum zweiten: Jede vollstreckte Hinrichtung, die auf einem
Fehlurteil beruht, ist ein "Justizmord". Die Schätzungen, wie hoch
die Fehlurteilsquote ist, sind von Land zu Land unterschiedlich,
beginnen aber bei etwa sechs Prozent. Die konkreten Auswirkungen sind
somit einfach nachzuvollziehen, zumindest in arithmetischer Hinsicht.
Es sollte überhaupt keine Todesstrafe geben. Was es jedoch geben muss
oder müsste, sind gerechte Strafen. Deutschland tut sich da in einem
speziellen Punkt schwer: der Strafe für Mord. Mord ist eine besonders
schwerwiegende Art der Tötung. Ein Affekt, eine Verzweiflungs- oder
Konflikttat sind in der Regel kein Mord. "Lebenslange Haft" lautet
gemeinhin das Urteil für Mord. Tatsächlich bedeutet das sehr oft 15
Jahre, falls das Gericht keine zusätzliche besondere Schwere der
Schuld festgestellt hat. Damit wird Mord kalkulierbar. Jemand
erschlägt seine Mutter aus Habgier, vergräbt ihr Geld, holt es nach
15 Jahren aus dem Versteck. Das widerspricht jedem Prinzip
menschlichen Zusammenlebens und ist eine Verhöhnung von Opfern.
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