PresseKat - EU-Vergleich der Arbeitskosten 2016: Deutschland auf Rang sieben

EU-Vergleich der Arbeitskosten 2016: Deutschland auf Rang sieben

ID: 1478837

(ots) - Arbeitgeber des deutschen Produzierenden
Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen bezahlten im Jahr 2016
durchschnittlich 33,40 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag das
Arbeitskostenniveau in Deutschland damit innerhalb der Europäischen
Union (EU) auf Rang sieben. Gemessen am EU-Durchschnitt von 25,70
Euro zahlten deutsche Arbeitgeber 30 % mehr für eine Stunde Arbeit.
Im Vergleich beispielsweise zum Nachbarland Frankreich (36,30 Euro)
waren es aber knapp 8 % weniger. Dänemark hatte mit 43,40 Euro die
höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 4,40 Euro
die niedrigsten.

Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im internationalen
Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2016
durchschnittlich 38,70 Euro. Hier lag Deutschland im EU-Vergleich auf
Rang vier. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 47
% teurer als im EU-Durchschnitt (26,40 Euro) und kostete knapp 3 %
mehr als in Frankreich (37,60 Euro). Bei den marktbestimmten
Dienstleistungen lag Deutschland mit Arbeitskosten von 30,50 Euro pro
Arbeitsstunde europaweit auf dem neunten Platz (19 % über dem
EU-Durchschnitt und 16 % unter dem Wert für Frankreich).

Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den
Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2016 zahlten die Arbeitgeber in
Deutschland in Branchen des Produzierenden Gewerbes und der
wirtschaftlichen Dienstleistungen auf 100 Euro Bruttoverdienst
zusätzlich 28 Euro Lohnnebenkosten. Damit lagen die Lohnnebenkosten
in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 31 Euro. Im EU-weiten
Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf Rang 14. Auf 100 Euro Lohn
wurden in Schweden (49 Euro), Frankreich (47 Euro) und Belgien (44
Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt, in Malta (9 Euro) die




niedrigsten. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die
Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen
Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, die Aufwendungen für
die betriebliche Altersversorgung sowie die Aufwendungen für die
Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Ralf Droßard, Telefon: +49 (0) 611 / 75 42 36,
www.destatis.de/kontakt



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Datum: 11.04.2017 - 08:00 Uhr
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