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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f
ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINLADUNG
zu der
am Freitag, dem 12. Mai 2017, um 11:00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle,
Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien, Halle F,
stattfindenden
26. ordentlichen Hauptversammlung
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016 samt dem Lagebericht,
des Corporate Governance Berichts, des Konzernabschlusses 2016 samt
dem Konzernlagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung und
des Berichts des Aufsichtsrates (§ 96 AktG).
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2016
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2016.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2016.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169
Aktiengesetz, bis längstens 11. Mai 2022 das Grundkapital der
Gesellschaft - allenfalls in mehreren Tranchen - um Nominale EUR
66.443.734,10 durch Ausgabe von 64.000.000 auf Namen oder Inhaber
lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und über
den Inhalt der Aktienrechte, den Ausschluss der Bezugsrechte und die
sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des
Aufsichtsrates zu entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt den in der
22. ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2013 unter
Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz der
Satzung wird dem entsprechend geändert.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 1 Aktiengesetz bis 11. Mai 2022
Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der
Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen für die
Ausgabe der Gewinnschuldverschreibungen festzusetzen. Diese
Ermächtigung ersetzt den in der 22. ordentlichen Hauptversammlung am 3.
Mai 2013 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2 Aktiengesetz bis 11. Mai 2022
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
2.000.000.000,--, auch in mehreren Tranchen, auch unter Ausschluss der
Bezugsrechte, auszugeben sowie alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe
und das Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen.
Diese Ermächtigung ersetzt den in der 22. ordentlichen Hauptversammlung
am 3. Mai 2013 unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss.
8. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 4 Absatz 3,
zweiter Satz (bedingtes Kapital), sodass dieser folgenden neuen
Wortlaut erhält: "Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, als Inhaber von auf der Grundlage des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 12. Mai 2017 ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen eingeräumten Bezugs- oder
Umtauschrecht Gebrauch machen."
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz
1 Ziffer 4 und 8 und Absatz 1a und 1b Aktiengesetz im gesetzlich
jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene
Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb
zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50% unter und
nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage
betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder
durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich
zulässige, zweckmäßige Art erfolgen.
Der Vorstand wird ermächtigt, längstens für die Dauer von fünf
Jahren ab Beschlussfassung, die erworbenen eigenen Aktien ohne oder
unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Bezugsrechtes auf
eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot
zu veräußern.
10. Änderungen in der Satzung der Gesellschaft in den §§ 18, 19.
11. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018.
12. Wahlen in den Aufsichtsrat.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 AktG
aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 21. April 2017 zu den
üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien,
auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016,
- Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016,
- Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2016,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2016,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-12,
- Gegenüberstellung der zur Änderung vorgeschlagenen Satzungsbestimmungen,
- Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
- Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss zu den
Tagesordnungspunkten 5, 6, 7 und 9.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG sind spätestens ab 21. April 2017 auch im Internet
unter www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der
Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG
SOWIE § 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen spätestens am 21. April 2017 der Gesellschaft in
Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller,
Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in
der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen
sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 3. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an VIENNA INSURANCE
GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau
Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben
Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen (siehe unten).
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Ãœber einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in
der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am
3. Mai 2017 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die
diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 111 AktG
Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 2. Mai 2017, 24:00 Uhr
(MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 9. Mai 2017, 24:00 Uhr
(MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen in
Schriftform zugehen muss:
- vom Aussteller unterschriebenes Original
per Post oder per Boten an:
VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien
- per E-Mail: anmeldung.vig(at)hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF
Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs. 1
SVG - vormals SigG)
- per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504 im
Text angeben
Die Ãœbermittlung per Fax oder einfachem Email ist seit 1.1.2017 nicht
mehr ausreichend. Die gesetzliche Ermächtigung ist ausgelaufen.
Wenn Sie die Depotbestätigung
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60 oder
- Email: anmeldung.vig(at)hauptversammlung.at (als eingescannter
Anhang TIF, PDF etc. ohne qualifizierte elektronische Signatur)
senden, muss das vom Aussteller unterschriebene Original per Post
oder Boten bis spätestens 9. Mai 2017 bei der VIG eingehen.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines
im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs, -
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung. - Die Depotbestätigung
muss sich auf den Nachweisstichtag 2. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ)
beziehen.
Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft
auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien
(Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen
ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung
hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache
übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär,
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
- per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag.(FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax:+43 (0)1 89 00 500-60
- per E-Mail: anmeldung.vig(at)hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -
TIF, PDF, etc.)
- per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504 im
Text angeben
- persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 11. Mai 2017, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG Als zusätzlicher Service steht den Aktionären
ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian
Shareholder Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungs¬gebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei
Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Wilhelm Rasinger unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343
30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail
Wilhelm.rasinger(at)iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1
BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist
eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre
Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten
Zeitpunkt 128.000.000.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen
Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Vertreter einer
juristischen Person erscheinen, nehmen Sie bitte einen aktuellen
Firmenbuchauszug mit, der Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie
als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht
schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr
(MESZ).
ÃœBERTRAGUNG IM INTERNET Die Rede der Vorstandsvorsitzenden wird im
Internet öffentlich übertragen. Der Link zur Übertragung wird
rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter
www.vig.com/hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Wien, im April 2017 Der
Vorstand
Rückfragehinweis:
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30
Nina Higatzberger
Leiterin Investor Relations
Tel.: +43 (0)50 390-21920
Fax: +43 (0)50 390 99-21920
E-Mail: nina.higatzberger(at)vig.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Vienna Insurance Group Wiener Versicherung Gruppe
Schottenring 30
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50 390-21919
FAX: +43(0)50 390 99-23303
Email: investor.relations(at)vig.com
WWW: www.vig.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000908504
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange
Sprache: Deutsch
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