(ots) - Für den Entwurf des Niedersächsischen
Agrarstruktursicherungsgesetzes fehlt dem Land Niedersachsen die
Gesetzgebungskompetenz. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens
im Auftrage der Familienbetriebe Land und Forst. Die Regelung des
landwirtschaftlichen Bodenverkehrsrechts erweist sich "als eine Form
des Erschleichens einer Landeskompetenz für das landwirtschaftliche
Kartellrecht. Tatsächlich handelt es sich um
Bodenverteilungspolitik." Zu diesem Resultat kommt Professor Dr. Otto
Depenheuer von der Universität Köln. Auf keinen der in Betracht
kommenden Kompetenztitel könne sich das Land Niedersachsen berufen,
teilten die Familienbetriebe Land und Forst am Dienstag in Berlin
mit.
Außerdem verletze das geplante Gesetz inhaltlich verschiedene
Grundrechte. Insbesondere das geplante Veräußerungsverbot verstoße
gegen die Eigentumsgarantie des Artikel 14 Grundgesetz. Da es einem
Landwirt laut Entwurf ab einer bestimmten Betriebsgröße nicht mehr
möglich ist, seinen Betrieb durch Zukauf oder Zupacht
landwirtschaftlicher Flächen zu erweitern, ist das Grundrecht der
Berufsfreiheit aus Artikel 12 Grundgesetz betroffen. Bei Betrieben,
denen ein Viertel oder mehr einer Gemarkung gehört, soll ein Zuerwerb
komplett untersagt werden können. Das soll auch für Betriebe gelten,
deren Flächen größer als ca. 330 Hektar sind.
Ebenso wird das Gleichheitsgebot des Artikel 3 Grundgesetz
berührt, da es dem Gesetzentwurf "nicht ansatzweise gelingt", die
unterschiedliche Behandlung großer und kleinerer landwirtschaftlicher
Familienbetriebe sachgerecht zu begründen, so Professor Depenheuer.
Der Eingriff in drei Grundrechte sei durch keinerlei legitime Gründe
gerechtfertigt. Fazit: Das geplante Niedersächsische
Agrarstruktursicherungsgesetz greift unzulässig in die Grundrechte
der betroffenen Landwirte ein und liegt jenseits der
Gesetzgebungskompetenz. Somit ist es verfassungswidrig.
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