(ots) - Der Fall United Airlines zeigt es: gerade zu
Feiertagen und in den Ferien überbuchen Fluglinien ihre Maschinen
systematisch. Auch in Deutschland und Europa sind an Ostern tausende
Fluggäste von Überbuchungen betroffen: sie kommen nicht an Ihr Ziel
oder nicht pünktlich von ihrem Ferienort zurück nach Hause. Viele
Passagiere kennen aber ihre Rechte auf Entschädigung nicht.
refund.me, der internationale Dienstleister für die Rechte von
Fluggästen, rechnet allein in Deutschland über die Osterfeiertage mit
mehr als 500 überbuchten oder massiv verspäteten Flügen. In Europa
werden es mehrere tausend Flüge sein. Eine der Ursachen dafür ist der
starke Anstieg von Flügen, die von Billigairlines durchgeführt
werden.
"Nur etwa 10 Prozent der betroffenen Passagiere kennen ihre Rechte
auf Entschädigung", sagt Sandra Rosenberg, COO von refund.me.
Oft versuchen Airlines, unwissende Passagiere mit Gutscheinen
billig abzuspeisen.
Die Rechtslage ist aber eindeutig: die EU Verordnung 261/2004
sieht bei Überbuchungen, Flugausfällen oder Verspätungen von mehr als
3 Stunden Entschädigungszahlungen zwischen 125 und 600 Euro vor.
Deshalb rät Sandra Rosenberg: "Sichern Sie alle Unterlagen, machen
Sie Fotos am Flughafen von den Anzeigetafeln und lassen Sie sich
nicht mit Gutscheinen abfertigen. Sie haben gute Chancen eine höhere
Entschädigung zu bekommen. Ihre Ansprüche können Sie auch noch bis zu
drei Jahre nach dem Vorfall durchsetzen."
Ãœber refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me
(https://www.refund.me/de/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei
der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen,
Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend
der EU Verordnung (EG) 261/2004.
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