Versicherungsschutz der Hausratversicherung besteht auch bei einem Raub einer wertvollen Armbanduhr.
(firmenpresse) - Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 19. Juli 2016, Az. 12 U 85/16, festgestellt, dass Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch bei einem Raub einer wertvollen Armbanduhr außerhalb der Wohnung besteht. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Hausratversicherung Leistungen aus der Hausratversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass die Schäden nicht vom Versicherungsschutz umfasst seien, da ein nicht versicherter Trickdiebstahl und kein versicherter Raub vorliege. Außerdem müsse sich der Versicherungsnehmer ein grob fahrlässiges Verschulden entgegenhalten lassen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte im Laufe des Verfahrens fest, dass die Schäden versichert seien, da ein versicherter Raub vorliege. Denn die Uhr, so die Begründung des Gerichts, sei dem Versicherten mit Gewalt weggenommen worden. Hingegen habe der Versicherte nicht grob fahrlässig gehandelt, indem er auf einer Straße in Deutschland eine wertvolle Uhr getragen habe.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt darüber hinaus, dass selbst ein Gericht manchmal von dem Ideenreichtum von Versicherungen, Begründungen für die Leistungsablehnung zu finden, wenn es darum geht, Leistungen zu erbringen, irritiert sein kann. Anders ist das Urteil nicht verstehen, wenn das Gericht erklärt, dass es keinen Sorgfaltsverstoß darstelle, wenn eine wertvolle Uhr auf einer Straße innerhalb Deutschlands getragen werde.“
Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
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