(ots) - Im Dezember 2016 bezogen in Deutschland rund 1
026 000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
weiter mitteilt, waren das 1,2 % weniger Leistungsberechtigte als im
Dezember 2015. Damals hatten rund 1 038 000 Personen Leistungen der
Grundsicherung gemäß SGB XII erhalten.
Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII wurde
bis 2014 in einer jährlichen Statistik zum 31.12. erfasst. Seit 2015
werden diese Leistungen in einer vierteljährlichen Statistik zum
letzten Monat des Quartals erhoben. Seit Einführung der Leistung im
Jahr 2003 ist die Zahl der Leistungsberechtigten nahezu
kontinuierlich von rund 440 000 auf knapp 1 039 000
Leistungsberechtigte im März 2016 gestiegen. Sowohl im Juni 2016 mit
rund 1 035 000 Personen als auch im September 2016 mit 1 021 000
Personen ging die Anzahl der auf die Grundsicherung gemäß SGB XII
angewiesenen Personen gegenüber dem Vorquartal leicht zurück.
Einfluss auf den Rückgang hatte eine zum 1.1.2016 in Kraft getretene
Reform des Wohngelds. Bisherige Bezieherinnen und Bezieher von
Grundsicherung gemäß SGB XII profitieren seitdem unter Umständen von
höheren, vorrangig zu gewährenden Wohngeldbeträgen. Zudem führte eine
Rentenanpassung zum 1.7.2016 zu steigendem Einkommen für
Bezieherinnen und Bezieher von Rentenzahlungen. Dies gilt
insbesondere für Personen über der Altersgrenze, für die dadurch
möglicherweise kein Anspruch mehr auf Leistungen der Grundsicherung
nach dem SGB XII besteht.
Im Dezember 2016 hatten rund 526 000 beziehungsweise 51,2 % der
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung die Altersgrenze nach
§ 41 Absatz 2 SGB XII erreicht oder überschritten und erhielten
Grundsicherung im Alter. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren
sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die im
Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze seit dem
Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2016 lag
die Altersgrenze bei 65 Jahren und 5 Monaten.
Rund 500 000 beziehungsweise 48,8 % der Empfängerinnen und
Empfänger von Grundsicherung waren im Alter von 18 Jahren bis unter
die Altersgrenze. Sie erhielten diese Leistungen aufgrund einer
dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind
Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung für
einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein
können.
Die Bezugsquoten der Empfängerinnen und Empfänger von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2016
stehen noch nicht zur Verfügung, da die aktuellen Bevölkerungszahlen
noch nicht vorliegen.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Elvyra Trachte,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 89 25,
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