(ots) - Eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) sorgt nicht
nur für ein strahlendes Lächeln, sie ist auch elementarer Bestandteil
eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und
Therapie von Erkrankungen wie Parodontitis und Karies. Für viele
Patienten gehört die PZR daher mittlerweile zur Routine beim
regelmäßigen Kontrolltermin in der Zahnarztpraxis. Auch viele
gesetzliche Krankenkassen haben den Nutzen der hochwirksamen
Maßnahme, etwa bei der Vermeidung von Zahnbetterkrankungen erkannt:
Etliche Kostenträger bieten ihren Versicherten freiwillige Zuschüsse
und Vergünstigungen an, wenn diese eine PZR in Anspruch nehmen. Die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informiert in ihrer
aktuellen Umfrage für das Jahr 2017 über diese Leistungen.
Service für Versicherte und Praxen
"Unsere Umfrage ist als Service für Versicherte und Praxen
gedacht, um bei der PZR für Transparenz zu sorgen. Deren
oralprophylaktischer Nutzen - insbesondere im Kampf gegen die
Volkskrankheit Parodontitis - ist schon lange wissenschaftlich
anerkannt. Umso unverständlicher ist, dass der Medizinische Dienst
der Krankenversicherung die Behandlung ebenso regelmäßig wie
fälschlicherweise als IGeL-Leistung diskreditiert. Dass die Kassen
die PZR dann gleichzeitig freiwillig mit Beitragsmitteln
bezuschussen, lässt eine solche Bewertung dieser sinnvollen,
zahnärztlichen Präventionsmaßnahme nur umso scheinheiliger anmuten.
Die PZR trägt wesentlich dazu bei, die Mundgesundheit zu erhalten und
der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen", sagte Dr. Wolfgang Eßer,
Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
KZBV befragt Kassen zum Leistungsangebot
Aufgrund vieler unterschiedlicher Angebote hat die KZBV wie in den
Vorjahren sämtliche Krankenkassen zu ihren Leistungen bei der PZR
standardisiert befragt: In welcher Höhe wird die Behandlung
bezuschusst? Welche vertraglichen Regelungen bestehen? Greifen die
Zuschüsse im Rahmen eines Bonusprogramms? Gibt es Krankenkassen die
die PZR per Satzungsleistung bezuschussen, ohne den Zugang zu freien
Vertragszahnarztwahl einzuschränken? Welche Kassen schränken diese
Wahlmöglichkeit zum Nachteil der Patienten durch selektivvertragliche
Regelungen ein?
Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die Ergebnisse der aktuellen
Umfrage als tabellarische Ãœbersicht. In der Ausgabe 8 der
"Zahnärztlichen Mitteilungen", die am 16. April veröffentlicht wird,
gibt es die Möglichkeit zum Download. Darüber hinaus kann die Tabelle
als PDF wie immer auf der Website der KZBV abgerufen werden. Dort
finden sich auch die Ergebnisse der Umfrage aus dem Vorjahr.
Hintergrund: die Professionelle Zahnreinigung
Die PZR umfasst in der Regel eine gründliche Reinigung von Zähnen
und Zahnfleisch, eine Politur sowie eine Fluoridierung. Durch
spezielle Instrumente werden dabei Stellen im Mund erreicht, an die
Zahnbürste und Zahnseide nicht herankommen. Bakterien und Beläge im
Mundraum werden gründlich entfernt, Zähne und Zahnfleisch vor einer
Neuansiedelung geschützt. Zudem gibt es durch den Zahnarzt oder
speziell geschultes Praxispersonal individuelle Tipps zur Mundpflege
und einer zahngesunden Ernährung.
Pressekontakt:
Kai Fortelka
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