(ots) - Kommunen wollen Lockerung des Tanzverbots am
Karfreitag
Landsberg: Gesetze der Realität anpassen - "Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen stören in der Regel nicht"
Osnabrück. Der Deutsche Städte-und Gemeindebund hat mit Blick auf
Tanzverbote am Karfreitag die zeitgemäße Lockerung der
Feiertagsgesetze gefordert. Nötig sei eine "größere Anpassung an die
gesellschaftliche Realität", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd
Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). Es sei kaum
nachzuvollziehen, dass das Tanzen verboten, Musik aber erlaubt sei.
Eine Tanzveranstaltung in geschlossenen Räumen störe die
Feiertagsruhe in der Regel nicht.
Laut Landsberg geht es darum, den Christen die Möglichkeit zu
geben, den Karfreitag in Stille zu begehen, ohne anderen ihre
Lebensweise vorzuschreiben. Der Staat sollte dabei den Menschen nicht
vorschreiben, wie sie zu feiern oder zu leben hätten. Stärker zu
beachten seien regionale Besonderheiten. Der Karfreitag werde in
einem Dorf in Bayern anders begangen als in einem multikulturellen
Stadtteil von Berlin oder einer anderen Großstadt.
Der Hauptgeschäftsführer kritisierte auch, dass die von Land zu
Land unterschiedlich geregelten Tanzverbote auch andere öffentliche
Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen beträfen.
Hier müssten mehr "Spielräume" geschaffen werden. Landsberg verwies
auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein generelles
Tanzverbot an Karfreitag in Bayern verfassungswidrig und nicht
vereinbar sei mit der im Grundgesetz festgeschriebenen
Versammlungsfreiheit.
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