Röntgenfilme und Patientenakten aus ehemaliger Wiedemann-Klinik in Ambach (Münsing) vernichtet
(firmenpresse) - Bremen, 12. April 2017 – Was wurde aus dem wohl schwerwiegendsten Datenschutz-Verstoß im letzten Jahr? Wie Schmidt + Kampshoff im Juli 2016 berichtete, waren in und um ein verlassenes Klinik-Gelände in Ambach über viele Jahre Befunde, Röntgenbilder und Patientenakten – darunter auch von bekannten Politikern, Designern und Schauspielern – für jedermann frei zugänglich. Erst durch die Fotos eines Fotografen kam der Fall an die Öffentlichkeit. In der Folge ermittelte nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch das Landesamt für Datenschutz in Ansbach. Das Ergebnis: Die vertraulichen Unterlagen sind inzwischen datenschutzkonform vernichtet worden und das Grundstück wird durch einen Sicherheitsdienst bewacht.
„Die Datenschutzbehörde hat vollkommen richtig gehandelt, indem sie sich zuallererst um die Sicherung und ordnungsgemäße Entsorgung der medizinischen Dokumente kümmerte“, so Monica Calvo Moreno, Datenschutzbeauftragte und Vertriebsleiterin des Schmidt + Kampshoff GmbH. „Dass aber die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, ist sehr überraschend. Bei so einem gravierenden Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz drohen den Verantwortlichen in Deutschland enorme Geldbußen und strafrechtliche Konsequenzen“, so Moreno weiter. „Vermutlich hängt die Verfahrenseinstellung damit zusammen, dass die Verantwortlichen schwer auszumachen sind.“ Die besonders unter deutschen Prominenten bekannte und gefragte Wiedemann-Klinik wurde im Jahr 2004 von dem italienischen Unternehmen Sanacare übernommen. Nach der Insolvenz wenige Monate später verschwanden die Verantwortlichen – ohne die sichere Aufbewahrung und Entsorgung der zurückgelassenen Patientenunterlagen zu regeln.
In Deutschland ist die Aufbewahrung von Patientenakten über zehn Jahre nach der letzten Behandlung gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt für Röntgenfilme. Röntgentherapie-Aufnahmen müssen sogar 30 Jahre lang verwahrt bleiben. Nach Ablauf dieser Fristen muss der Abfallerzeuger die Vernichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherstellen. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gewährleisten das über einen geschlossenen Entsorgungsprozess von der Abholung über den Transport bis hin zur Verwertung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). „Was passieren kann, wenn Abfallerzeuger ihrer Verantwortung nicht nachkommen, zeigt der Fall am Starnberger See: Sensible Diagnosen, Therapien und persönliche Daten können an die Öffentlichkeit gelangen und das Leben wie auch den Ruf der Betroffenen beeinflussen“, resümiert Monica Calvo Moreno. Um dem vorzubeugen, müsse der Gesetzgeber entschieden gegen Datenschutzverstöße vorgehen.
WeiterfĂĽhrende Informationen unter www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir auf den Ankauf und die Entsorgung von Röntgenbildern nach Bundesdatenschutz (BDSG) spezialisiert. Dazugehörige Akten und Datenträger vernichten wir gleich mit. Seit 1983 arbeiten wir europaweit für Kunden aus Medizin, Industrie und Werkstoffprüfung. Neben unserem Standort in Bremen haben wir in Deutschland Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und eine eigene Entsorgungsanlage am Standort Rhede. Wir entsorgen, verwerten und vernichten in geschlossenen Entsorgungsprozessen nach DIN SPEC 66399-3 – fachgerecht, datenschutzkonform und rückstandslos. Wiederverwertbare Materialien führen wir in den industriellen Kreislauf zurück.
Die Entsorgung kleinerer Mengen von Röntgenbildern gehört ebenfalls zu unserem Angebot: Mit der X-RAYBOX bieten wir Praxen, Laboren und Kliniken ein kostenfreies, sicheres und zeitsparendes System für Kleinmengen bis 20 Kilogramm.
Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur fĂĽr Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info(at)agenda17.de