(ots) - Eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform
bei gefärbten Eiern existiert bislang nicht. Diese
Kennzeichnungslücke schließt der Verein für kontrollierte alternative
Tierhaltungsformen (KAT) e.V. mit seinem KAT-Siegel. "Im Gegensatz zu
herkömmlicher nicht gefärbter Ware, bei denen ein umfassendes
Kennzeichnungssystem mit dem Eiercode detailliert Auskunft über die
Herkunft der Eier gibt, gilt bei bunten Eiern bislang keine
staatliche Kennzeichnungspflicht zu ihrer Herkunft. Verbraucher
sollten daher auch bei bunten Eiern auf das KAT-Siegel auf der
Eierverpackung achten. Dieses garantiert, dass das Ei aus
alternativer Haltung - also Bio-, Freiland- oder Bodenhaltung -
stammt und es sich nicht um ein Ei aus Käfig- oder
Kleingruppenhaltung handelt", erklärt Dietmar Tepe, Geschäftsführer
von KAT. Der Nachweis, dass die gefärbten Eier aus alternativer
Haltung stammen, erfolgt hier ähnlich wie bei nicht gefärbter
KAT-Ware: Ein datenbankgestütztes, mengenbasiertes Kontrollsystem mit
Absicherung der Warenbewegungen sorgt dafür, dass sich die Eier in
einem geschlossenen System befinden. Dies garantiert eine
durchgehende Rückverfolgbarkeit für die gefärbten Eier.
Und auch bei verarbeiteten Eiern kann KAT aufgrund seines
mengenbasierten Rückverfolgbarkeitssystem den Einsatz von Eiern aus
alternativen Haltungssystemen sicherstellen. Bereits seit 2013 sind
Eiproduktewerke in das KAT-Kontrollsystem integriert und beliefern
Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie mit KAT-zertifizierten
Eiprodukten zur Weiterverarbeitung. "Nicht nur bei gefärbten Eiern zu
Ostern, sondern auch in allen Produkten, die frische Eier, Eipulver
oder Flüssigei enthalten, sollten die Unternehmen verstärkt auf die
Herkunft der Ware achten. Sicherheit gibt das KAT-Siegel, es stellt
sicher, dass keine Käfigware in den Produkten weiterverarbeitet
wurde", so Tepe.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.was-steht-auf-dem-ei.de
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