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Automatische Garagen-Rolltore: Sicherheitseinrichtungen regelmäßig prüfen / TÜV Rheinland: Nutzern erklären, worauf sie achten müssen / Keine klaren Regeln für Privatbetreiber von Rolltoren

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(ots) - Garagentore, die sich automatisch öffnen, liegen im
Trend. Besonders beliebt sind Rolltore, da sie senkrecht nach oben
fahren und somit an Wänden und am Boden der Garage keinen Platz
beanspruchen. Was viele nicht wissen: Wer an seiner Garage eine
automatische Toranlage betreibt, muss gewährleisten, dass dort
niemand zu Schaden kommt. "Leichter gesagt als getan", bestätigt
Achim Hüsch, Experte für Fahrtreppen bei TÜV Rheinland. "Klare Regeln
existieren lediglich für neue Toranlagen. Für in Betrieb befindliche
Tore gilt nur eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht, einzig bei
gewerblich genutzten Anlagen gibt es klare Vorgaben in der
Arbeitsstättenrichtlinie", sagt der Experte.

Automatische Rolltore sind kein Spielzeug

Der Betreiber muss beispielsweise dafür sorgen, dass spielende
Kinder nicht im Rolltor eingeklemmt werden. In der Vergangenheit hat
es immer wieder Unfälle mit automatischen Schließsystemen gegeben.
Achim Hüsch: "Gefährlich wird es, wenn sich Kinder am Tor nach oben
ziehen lassen und dort in den Spalt zwischen Wellenverkleidung und
Tor geraten oder das Tor schließt, während Kinder darunter spielen."
Moderne Rolltore verfügen über verschiedene Sicherheitsvorkehrungen.
Dazu gehört eine Schließkraftbegrenzung, die das Tor anhält, sobald
es berührt wird. Zuvor sollten jedoch im Idealfall Lichtschranken
oder Anwesenheitssensoren das Rolltor ohne Berührung stoppen.
Warnschilder oder Piktogramme, die auf die Gefahren hinweisen, können
ebenfalls nicht schaden, ersetzen aber keine technischen
Schutzeinrichtungen für den Personenschutz.

Verantwortung übernehmen

Wichtig bleibt aber die persönliche Ansprache. Eltern sollten
ihren Kindern vermitteln, dass Toreinfahrten generell kein Spielplatz
sind. Zudem sollten alle Nutzer einer Garage mit Rolltor eingewiesen




werden, worauf sie achten müssen und was im Notfall zu tun ist. Lässt
sich das Tor beispielsweise mit einer Fernbedienung öffnen, sollte
diese erst betätigt werden, wenn man das Tor und seine Gefahrstellen
auch sehen kann und nicht schon vorher. Privatpersonen empfiehlt
Achim Hüsch, sich bewusst zu machen, welche Gefahren mit der
Betätigung verbunden sind, und die Funktionsfähigkeit der
Sicherheitseinrichtungen am Rolltor regelmäßig zu prüfen.



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Datum: 13.04.2017 - 10:00 Uhr
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