L & P Rechtsanwälte reichen Klage wegen Prospektfehlern gegen Gründungsgesellschafter beim Landgericht Berlin ein.
(firmenpresse) - Zahlreiche Anleger der POC Proven Oil Canada Fonds haben bereits Klage gegen Anlageberater eingereicht. Denn aufgrund der Liquidation der POC Fonds muss mit erheblichen Verlusten gerechnet werden. Mehrere anlegerfreundliche Urteile sind auch bereits gegen die Gründungsgesellschafter der POC Fonds ergangen. L & P Rechtsanwälte haben daher für einen weiteren Anleger Klage wegen Prospektfehlern gegen die Gründungsgesellschafter beim Landgericht Berlin eingereicht.
„Für die Anleger ist konkret zu befürchten, dass sie aus ihrer Anlage an den POC Fonds Verluste, möglicherweise sogar einen Totalverlust, erleiden. Es ist daher aus unserer Sicht sinnvoll, sich an die Gründungsgesellschafter der POC Fonds und die Anlageberater, die die Beteiligungen vermittelt haben, zu wenden und diese in Haftung zu nehmen. Die zuletzt ergangenen Urteile des Landgerichts Berlin stellen dafür eine erfolgversprechende Grundlage dar“, erläutert Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., ebenfalls Partner der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte, bestätigt dies: „In den ergangenen Urteilen wurden Prospektfehler festgestellt, die auch in neuen Klagen geltend gemacht werden können. Wir erwarten daher, dass wir die weiteren Verfahren erfolgreich führen werden.“
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt deshalb betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Versicherungsgesellschaften und Großbanken anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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Rechtsanwältin Aylin Pratsch
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