(ots) - Der diesjährige Blitzermarathon findet am 19. April
in vereinzelten Bundesländern statt. Die Effizienz der Aktion ist
jedoch zweifelhaft. Dies zeigt auch die sinkende Beteiligung der
Bundesländer. Seit Jahren weist Geblitzt.de, das größte Portal zur
kostenlosen Prüfung von Bußgeldverfahren, auf die fehlende
Nachhaltigkeit des umstrittenen Marathons hin und belegt dieses mit
konstant hohen Anmeldezahlen bei der angebotenen Dienstleistung -
unabhängig von zusätzlichen Kontrollen.
Bestätigung findet diese Auffassung auch durch Vertreter der
Politik. Diese bezweifeln ebenfalls einen nachhaltigen Effekt.
Dementsprechend nehmen in diesem Jahr nur noch 6 Bundesländer am
Blitzermarathon teil. Die übrigen Bundesländer setzen ihre
Prioritäten ungleich, was den Einsatz von Polizeikräften angeht.
Ein weiteres Problem sieht Jan Ginhold, Geschäftsführer von
Geblitzt.de, in der Fehlerquote bei Bußgeldverfahren. "Durch die
ohnehin schon hohe Belastung der Behörden, nehmen Fehler während des
Blitzermarthons, wahrscheinlich noch zu." Er empfiehlt Betroffen
daher, Bußgeldverfahren immer prüfen zu lassen.
Geblitzt.de bietet als kostenlose Dienstleistung die Prüfung von
Bußgeldverfahren an. In den vergangenen 4 Jahren wurden knapp 70.000
Anmeldungen bearbeitet. Für die Qualität des Angebotes sprechen auch
über 118.000 Likes auf der Facebookseite des Portals. Weitere
Informationen über Geblitzt.de und den angebotenen Service finden Sie
unter https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/
Ãœber Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt).
Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen, ihre
Bußgeldbescheide prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzugehen.
Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Ãœberschreitungen,
Abstands-Verstöße und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt.
Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die
den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige
Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich auf der
Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Unterlagen ein.
Anschließend prüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Ist
das Bußgeldverfahren rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine
Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung zu erwirken. Erlassene
Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam.
Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle
weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im
Fahreignungsregister) hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die
Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt
Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen einer
Prozessfinanzierung.
Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die
Betroffenen kostenlos.
Pressekontakt:
CODUKA UG (haftungsbeschränkt)
Jan Ginhold
Telefon: 030 / 22 90 88 180
E-Mail: presse(at)coduka.de
Link: https://www.geblitzt.de/
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