Zwei Schiffe der Hansa Treuhand mussten laut Angaben des Brancheninformationsdienstes „fondsprofessionell“ Insolvenz anmelden. Betroffen sind die beiden Fondsschiffe „HS Bach“ und „HS Mozart“. Bei der Schiffahrts-Gesellschaft MS „HS Mozart“ mbH & Co. KG handelt es sich um einen Ein-Schiff-Fonds, der im Jahr 2004 aufgelegt wurde.
(firmenpresse) - Zwei Schiffe der Hansa Treuhand mussten laut Angaben des Brancheninformationsdienstes „fondsprofessionell“ Insolvenz anmelden. Betroffen sind die beiden Fondsschiffe „HS Bach“ und „HS Mozart“. Bei der Schiffahrts-Gesellschaft MS „HS Mozart“ mbH & Co. KG handelt es sich um einen Ein-Schiff-Fonds, der im Jahr 2004 aufgelegt wurde.
Das Fondsschiff „HS Bach“ ist Beteiligungsgegenstand des „HT-Twinfonds“
Der HT-Twinfonds wurde 2008 aufgelegt und besteht aus zwei Ein-Schiff-Gesellschaften, der Schiffahrts-Gesellschaft „HS Bach“ mbH & Co. KG und der Schiffahrts-Gesellschaft „HS Bizet“ mbH & Co. KG. Die beiden Vollcontainerschiffe der Panamax-Klasse sollten für die Anleger hohe Renditen erzielen. Laut Prognoseberechnungen im Prospekt waren bis zum Jahr 2026 Ausschüttungen in Höhe von 181% zzgl. Veräußerungserlös und somit ein Gesamtmittelrückfluss von ca. 229 % an die Anleger vorgesehen.
Verluste statt Rendite
Nach der Insolvenzanmeldung der „HS Bach“ müssen sich Anleger des HT-Twinfonds von Ausschüttungen in dreistelliger Prozenthöhe verabschieden. Das verbleibende einzelne Schiff wird in dem schwierigen Marktumfeld nicht in der Lage sein, dem HT-Twinfonds zum erwünschten Erfolg zu verhelfen. Vielmehr müssen sich Anleger nun um Ihre Einlage Sorgen machen.
Weser Kapital Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Hansa Treuhand Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene Hansa Treuhand Schiffsfonds Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Außerdem hat sich die Rechtsprechung zu Schadensersatz wegen verschwiegener Provisionen / Kick-Backs, bei Beratung durch eine Bank, mittlerweile gefestigt. Für Gesellschafter, die von einer Bank beraten worden sind, bestehen gute Chancen diese am erlittenen Schaden erheblich zu beteiligen, bis hin zur Rückabwicklung des Geschäfts. Des Weiteren kommt für die Anleger von Hansa Treuhand Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Was können betroffene Schiffsfonds Anleger jetzt tun?
Betroffenen Anlegern von Hansa Treuhand Schiffsfonds wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.