PresseKat - Neues Urteil: - Geteiltes Arbeitszimmer, doppelter Steuervorteil! (AUDIO)

Neues Urteil: - Geteiltes Arbeitszimmer, doppelter Steuervorteil! (AUDIO)

ID: 1480563

(ots) -
Anmoderationsvorschlag:

Je nach Job kann man heutzutage eigentlich von überall aus
arbeiten, zum Beispiel von Zuhause, im sogenannten Homeoffice. Viele
haben sich extra ein Arbeitszimmer eingerichtet und setzen die Kosten
dafür jedes Jahr von der Steuer ab. Bisher galt: Egal, wie viele
Personen ein Arbeitszimmer nutzten, es war höchstens ein Betrag von
1.250 Euro absetzbar. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs ändert das
jetzt. Oliver Heinze berichtet.

Sprecher: Das Urteil des Bundesfinanzhofs besagt: Die Höhe des
absetzbaren Betrags hängt nicht mehr vom Arbeitszimmer ab, sondern
von den Personen, die es nutzen. Teilen sich zum Beispiel zwei
Personen ein Arbeitszimmer, kann nun JEDER bis zu 1.250 Euro geltend
machen.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:09 Min.): "Das bedeutet: Wenn ein
Lehrer-Ehepaar zu Hause den Unterricht vorbereitet, kann es insgesamt
bis zu 2.500 Euro in seiner Steuererklärung als sogenannte
Werbungskosten angeben."

Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Wichtig ist aber: Eine
Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht nicht aus.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:10 Min.): "Die Kosten für das
Homeoffice können nur dann abgesetzt werden, wenn ein richtiges
Arbeitszimmer existiert. Das muss außerdem büromäßig eingerichtet
sein und darf hauptsächlich nur für berufliche Zwecke genutzt
werden."

Sprecher: Dann können Sie die Kosten für Schreibtisch, Stuhl,
Leselampe oder die Renovierung absetzen. Und auch die Ausgaben für
Miete, Strom und Heizung kann man anteilig in der Steuererklärung
angeben. Machen kann das jeder Arbeitnehmer, der keinen eigenen
Arbeitsplatz im Unternehmen hat.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:13 Min.): "Zum Beispiel Lehrer,




Handelsvertreter oder Außendienstmitarbeiter zählen dazu. Bestimmte
Berufsgruppen, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, können
die vollen Kosten für das Zimmer angeben. Das sind zum Beispiel
Künstler, Schriftsteller oder auch Journalisten."

Sprecher: Bei Fragen zu den komplizierten Steuerthemen kann man
sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 0:24 Min.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein berät Arbeitnehmer und Rentner rund um die
Einkommensteuererklärung. Die Mitglieder müssen sich dann um gar
nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000
Beratungsstellen und mehr als 900.000 Mitgliedern der größte
Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten
durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im
Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."

Abmoderationsvorschlag:

Dank eines neuen Urteils des Bundesfinanzhofs kann nun jeder
einzelne Homeoffice-Nutzer das Arbeitszimmer steuerlich absetzen -
und zwar jeweils bis zu einer Höchstgrenze von 1.250 Euro im Jahr.
Mehr Infos zum Thema finden Sie auch unter www.vlh.de.

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Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

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Datum: 18.04.2017 - 09:00 Uhr
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