Der Versicherungsnehmer hat ein Einsichtsrecht in das Schadensgutachten der Sturmversicherung.
(firmenpresse) - Das Landgericht Dresden hat mit Datum vom 27. November 2013, Az. 8 S 269/13 festgestellt, dass der Versicherungsnehmer ein Einsichtsrecht in das Schadensgutachten der Sturmversicherung hat. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Vielschutzversicherung Leistungen aus der Sturmversicherung abgelehnt, nachdem sie zuvor ein Gutachten eingeholt hatte. Zugleich lehnte sie das Gesuch des Versicherungsnehmers auf Einblick in das Gutachten ab. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer kein Anrecht auf Einsichtnahme in das Gutachten habe, weil das Gutachten nicht in seinem Interesse erstellt worden sei. Das Amtsgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab.
Auf die hiergegen eingelegte Berufung verurteilte das Landgericht Dresden die Versicherung zur Gewährung der Einsichtnahme und begründete das Urteil mit Treu und Glauben gemäß § 242 BGB. Wenn die Versicherung schon keine Leistungen gewähre, bestünde aus Gründen der Waffengleichheit der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Einblick in das Gutachten.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Urteil zeigt, dass die Gerichte die ungünstige Ausgangslage eines einzelnen Versicherten gegen eine Versicherungsgesellschaft erkennen und daher zu Gunsten des Versicherten zumindest das Recht zur Einsichtnahme in das Schadensgutachten bejahen. Ergeben sich hierbei Indizien für eine Fehlerhaftigkeit des Gutachtens, kann der Versicherungsnehmer dieses angreifen und so zu seinem Recht kommen.“
Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
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