(ots) -
- Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2016
verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Mai beim Finanzamt
einreichen.
- CosmosDirekt erklärt, welche Versicherungsbeiträge steuerlich
geltend gemacht werden können.
Auf der To-do-Liste gehört sie zu den unbeliebten, aber
nichtsdestotrotz gut bezahlten Aufgaben: die Steuererklärung. Bis zum
31. Mai muss sie beim zuständigen Finanzamt eingehen. Der Aufwand
lohnt sich in den meisten Fällen: 901 Euro (1) erstattet der Fiskus
durchschnittlich an Steuerzahler zurück. Welche Policen bzw.
Versicherungskosten Steuerzahler absetzen können und worauf sie dabei
achten sollten, erklärt Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von
CosmosDirekt.
Für welche Versicherungen gibt es Steuerrückzahlungen?
"Bei der jährlichen Einkommenssteuer können alle Versicherungen
geltend gemacht werden, die der Vorsorge dienen, also der Sicherung
des Vermögens und der Gesundheit", erklärt Michael Greifenberg.
Hierzu zählen die Beiträge für eine Riester- oder
Rürup-Rentenversicherung. Darüber hinaus lassen sich
Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht
sowie Unfallversicherungen steuerlich absetzen. Auch Kranken- und
Zahnzusatzversicherungen gelten als Vorsorge-Maßnahmen und werden
deshalb in der Rückerstattung beachtet. Voraussetzung dafür ist, dass
die jährlichen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung unter der
gesetzlichen Jahres-Höchstgrenze liegen: Für Angestellte und Beamte
liegt diese bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro pro
Jahr, bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag. Wohngebäude- und
Kaskoversicherungen dagegen können nicht steuerlich geltend gemacht
werden, da sie als Sachversicherungen eingestuft werden.
Der Staat fördert Riester- und Rürup-Rente
Bis zum Rentenbeginn sind die Einzahlungen in den Riester-Vertrag
steuerfrei, danach gilt der persönliche Steuersatz. "Der Sparer
entrichtet die Beiträge für seinen Vertrag aus dem bereits
versteuerten Nettoverdienst. Damit die Riester-Beiträge steuerfrei
bleiben, bekommt er die zu viel gezahlten Steuern nachträglich vom
Finanzamt erstattet", erklärt Michael Greifenberg. Wer vier Prozent
des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulage gespart hat, bekommt
jährlich 154 Euro Zulagen vom Staat. Familien werden noch stärker
gefördert: Für jedes Kind erhält ein Elternteil bis zu 300 Euro
gutgeschrieben. In der Steuererklärung geben Riester-Sparer die
investierte Vorsorgesumme in der "Anlage AV" ein. Das Finanzamt
errechnet dann die individuelle Steuerersparnis. Der Zulagenanspruch
wird bei der Rückerstattung abgezogen.âEUR' âEUR'Bei der Rürup-Rente
profitieren Besserverdiener und Selbstständige von einer hohen
staatlichen Förderung. Für das Jahr 2016 können Alleinstehende bis zu
22.767 Euro (Verheiratete bis zu 45.534 Euro) bei der Steuererklärung
geltend machen und 82 Prozent davon als Sonderausgaben absetzen.
Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungsbeiträge
Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeits- oder
Risikolebensversicherung sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Zu den
Vorsorgeaufwendungen zählen allerdings auch die Beiträge zur Kranken-
und Pflegeversicherung. Nur wenn die Summe aus den jährlichen Kosten
für diese Versicherungen unter der Höchstgrenze von 1.900 Euro pro
Jahr bei Angestellten und Beamten sowie 2.800 Euro bei
Selbstständigen liegt, können andere Versicherungsbeiträge bis zur
Höhe der Differenz von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Wird
mehr gezahlt, wirken sich die darüber liegenden Beiträge nicht mehr
steuerlich aus.
(1) Statistisches Bundesamt: http://ots.de/LywWt
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www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-steuererklaerung2017
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