Unter der Überschrift „Top Five der aktuellen Rechtsprechung“ werden in einem
Live-Webinar aktuelle Rechtsfragen aus dem Bereich des Bank- und
Kapitalmarktrechts dargestellt. Unter anderem werden auch
Handlungsanweisungen für die tägliche Praxis gegeben, insbesondere, wie
Haftung vermieden werden kann und wie man sich im Falle einer
Inanspruchnahme am besten verhält.
(firmenpresse) - Haftungsrisiken für Berater
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Bausparkassenverträgen
(Abschlussgebühr, Darlehensgebühr, Kündigung), die Haftung bei Verwendung eines
Emissionsprospekts trotz rechtzeitiger Übergabe an den Kunden sowie Haftungsfallen bei der bloßen Tippgeberschaft werden live und interaktiv in dem einstündigen Webinar am 11.05.2017 behandelt. Zudem geht der Referent auf das Thema Beratungsprotokoll als Grundlage für die Verjährungseinrede detailliert ein.
Pflichten des Beraters
„Die Klägerin ist ein erwachsener und mündiger Bürger. Sie kann nicht beanspruchen,
von der Viertbeklagten wie ein Kleinkind beaufsichtigt, behütet, überwacht und darauf
kontrolliert zu werden, ob sie die Prospekte vor der Zeichnung, deren Zeitpunkt sie
eigenverantwortlich bestimmt und festgelegt hat, tatsächlich gelesen und verstanden
hat. Die Viertbeklagte war nicht verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die Klägerin die
Prospekte tatsächlich gelesen und verstanden hat. Eine solche Pflicht eines Beraters
besteht in keiner Weise. Im Gegenteil: Zum einen war es die ureigene Pflicht der
Klägerin, den Prospekt bereits im eigenen Interesse sorgfältig und gründlich zu lesen,
und sie kann ein Unterlassen der Erfüllung dieser ihrer eigenen Pflicht nicht der Beklagten zum Vorwurf machen (BGH, Urteil vom 26. Februar 2013, XI ZR 345/10, Rdnr. 33, zitiert nach juris).
Zum anderen herrscht in Deutschland immer noch Vertrags- und
Entscheidungsautonomie. Ein Berater hat es insbesondere sogar zu beachten, wenn ein
zu Beratender nicht beraten werden will. Der Berater ist ausschließlich verpflichtet, seine
Beratung anzubieten. Wenn der zu Beratende dieses Angebot ablehnt, hat der Berater
seine Beratungspflichten bereits vollständig und erschöpfend erfüllt. Alles andere wäre
ausschließlich falsch verstandener Verbraucherschutz und letztendlich nur noch
Verbraucherentmündigung“, so das Landgericht Berlin in einem Urteil aus dem Jahr 2016 (LG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2016 – 2 O 218/15 –). Es hat damit die Klage eines
Anlegers gegen einen Berater wegen angeblicher Falschberatung abgewiesen.
Live-Webinar mit Fachanwalt
Das Webinar ist trotz der abstrakten rechtlichen Fragestellungen praxisnah gestaltet und
liefert zahlreiche Handlungsempfehlungen, insbesondere zur Haftungsvermeidung in der Kapitalanlageberatung. Pauschalierungen dienen hierbei nicht dem Anlegerschutz,
sondern konterkarieren denselben. Referent ist RA Oliver Renner, Fachanwalt für Bankund Kapitalmarktrecht, Rechtsanwälte Wüterich Breucker in Stuttgart, er ist u.a.
Spezialist im Bereich Wertpapier- und Verbraucherrecht. Renner ist außerdem durch
zahlreiche Publikationen und Fachvorträge zur Haftung des Anlageberaters und aktuellen Rechtsprechungen bekannt. Darüber hinaus ist er langjähriger Dozent beim Studiengang Finanzfachwirt/-in (FH) am CAMPUS INSTITUT.
Seit über 12 Jahren werden am CAMPUS INSTITUT in Zusammenarbeit mit den
staatlichen Hochschulen Schmalkalden und Koblenz die weiterbildenden Studienprogramme Finanzfachwirt/-in (FH) und Betriebswirt/-in für betriebliche
Altersversorgung (FH) angeboten. Darüber hinaus werden die Weiterbildungen
Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) sowie – über den Partner Deutsche Makler
Akademie – die Lehrgänge Generationenberater/-in (IHK) und Fachmann/-frau
für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK) angeboten. Außerdem gibt es am
CAMPUS INSTITUT seit vielen Jahren ein abwechslungsreiches Seminarprogramm
für Berufe in der Finanz- und Versicherungsberatung und -vermittlung, das auch
als Seminarflatrate buchbar ist.
CAMPUS INSTITUT
Keltenring 11
D-82041 Oberhaching
Telefon: 089-62 83 38 25
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