PresseKat - Neue Ratgeberseite bei moebel.de liefert alle Infos zur Rauchmelderpflicht (FOTO)

Neue Ratgeberseite bei moebel.de liefert alle Infos zur Rauchmelderpflicht (FOTO)

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(ots) -
Rauchmelder können Leben retten - genau deshalb gibt es vom
Gesetzgeber auch eine Rauchmelderpflicht in Deutschland. Aber was
bedeutet das für den Mieter und was heißt es für den Eigentümer? Eine
Frage, die nicht leicht zu beantworten ist, da die Entscheidung über
diese Pflicht in den einzelnen Bundesländern liegt. Fakt ist: Für
Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht in Gesamtdeutschland, bei
Bestandsbauten gibt es unterschiedliche Regelungen. Das
Einrichtungsportal moebel.de hat deshalb auf einer praktischen
Ratgeberseite für den Verbraucher alle Informationen zu diesem
wichtigen Thema zusammengetragen.

Eine Pflicht klingt erst einmal nicht positiv, doch die
Rauchmelderpflicht ist genau das: Sie soll Leben retten - vor allem
nachts. Denn während wir schlafen, funktioniert unser Geruchssinn nur
sehr eingeschränkt. Deshalb geben Rauchmelder bei Rauchentwicklung
schon nach kurzer Zeit Warntöne ab, damit man sich und seine Familie
bei einem Brand möglichst frühzeitig in Sicherheit bringen und die
Feuerwehr rufen kann. Wichtig sind die Rauchwarnmelder auch, um im
Falle eines Falles nicht den Versicherungsschutz zu verlieren.

Die Rauchmelderpflicht gilt in Deutschland für alle Neubauten.
Doch was Bestandsbauten angeht, gibt es deutschlandweit keine
einheitliche Gesetzgebung, denn sie obliegt einer Entscheidung auf
Länderebene. In manchen Bundesländern gilt sie schon, in anderen soll
die Pflicht erst im Jahr 2020 eingeführt werden.

moebel.de hat deshalb als Service für Mieter und Eigentümer alle
relevanten Fakten zusammengetragen und dafür eine praktische - und
natürlich werbefreie - Ratgeberseite erstellt. Das Einrichtungsportal
informiert dort über die Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern,
erklärt, woran sich Qualitätsrauchmelder erkennen lassen und gibt




Tipps zur richtigen Montage und Wartung der kleinen Lebensretter.

Verbraucher finden den Ratgeber zur Rauchmelderpflicht von
moebel.de unter https://www.moebel.de/rauchmelderpflicht/



Pressekontakt:
Irin Rodatz
Senior PR-Managerin
E-Mail: irin.rodatz(at)moebel.de
Telefon: 040-210 910 752

moebel.de Einrichten & Wohnen AG
Gertrudenstraße 3
20095 Hamburg

Web: www.moebel.de

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Datum: 19.04.2017 - 14:33 Uhr
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